Schmuggel: Bewaffnet Drogen nach Tönisvorst gebracht

Männer aus Willich, Tönisvorst und Köln müssen sich seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten.

Willich/Tönisvorst/Köln. Insgesamt 22 Mal sollen drei Männer aus Willich, Tönisvorst und Köln in unterschiedlicher Tatbeteiligung Drogen nach Tönisvorst geschmuggelt haben. Seit Mittwoch müssen sie sich unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Krefelder Landgericht verantworten.

Zwischen August 2012 und Januar 2013 sollen sie insgesamt 60 Kilogramm Marihuana nach Deutschland gebracht haben. Bei der letzten Fahrt wurden sie festgenommen. Die Taten haben sie bereits weitgehend eingeräumt. Im großen Stil hatten sie Marihuana nach Deutschland gebracht, hier sollte es gewinnbringend verkauft werden. Das war auch lange gut gegangen. Nach der letzten überwachten Fahrt im Januar erfolgte der Zugriff der Polizei.

Die Fahrten waren vom mutmaßlichen Drahtzieher, dem Angeklagten aus Tönisvorst, gut organisiert worden. Mit Komplizen fuhr er jeweils in zwei Fahrzeugen zu seinem Dealer in die Niederlande. Dort kaufte er Marihuana im Kilogrammbereich und brachte es zum Auto des Kuriers. Der hatte angegeben, er habe über Menge und Art der Drogen nichts gewusst. Ihm sei allerdings bewusst gewesen, was sich in der Sporttasche befand. Für jede Fahrt kassierte er zwischen 250 und 400 Euro. Während der Rückfahrt sei er dann mit dem Hauptangeklagten in telefonischem Kontakt geblieben. So habe man sich verständigen können, wenn Gefahr drohte. Um einen besseren Überblick zu behalten und notfalls fliehen zu können, hatten sie immer kleine Grenzübergänge gewählt.

Der Zugriff kam unerwartet und schnell, berichteten die Männer. Sie hätten nicht erwartet, dass der Transport im Januar überwacht wurde. Nun müssen sie möglicherweise mit langen Haftstrafen rechnen. Strafverschärfend wird wohl noch hinzukommen, dass alle drei sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Sie hatten eine Schreckschusspistole und eine scharfe Schusswaffe besessen. Zwei der Angeklagten könnten noch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden. tig

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort