Prozess: Lange Finger in der Tankstellen-Kasse

Eine Tankstellen-Kassiererin steckte sich 6500 Euro in die Tasche. Sie kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Willich. Diebstahl in 29 Fällen, 26 davon als „besonders schwer“ zu bewerten: Deswegen musste sich eine 29-jährige Willicherin gestern vor dem Amtsgericht in Krefeld verantworten.

Die junge Frau hatte sich als Mitarbeiterin der Esso-Tankstelle in Willich ab September 2011 immer wieder aus der Kasse bedient. Nicht bei Tankrechnungen, gerne aber, wenn Kunden beispielsweise Zigaretten kauften. Ihre Masche: Einfach nach dem Kassieren die Stornotaste drücken und insgesamt 6500 Euro in die eigene Tasche stecken.

So fiel nicht auf, dass etwas in der Kasse fehlte und erst nach der Inventur, als der Steuerberater die Kasseneingänge mit dem Warenbestand verglich, kam zutage, dass die Mitarbeiterin das Vertrauen ihres Arbeitgebers missbraucht hatte.

Vor Gericht gestand sie alles und zeigte Reue. Befragt nach den Gründen gab sie an, sie habe mit den Entnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen. Sie hatte bei der Arge Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Es habe lange gedauert, bis darüber entschieden wurde.

„Ich wusste nicht, wie ich sonst über die Runden kommen sollte.“ Als dann die Nachzahlung kam, 3500 Euro, haben sie nicht mehr daran gedacht, dem Arbeitgeber die Summe zurückzugeben. „Davon habe ich mir dann erst mal ein paar Wünsche erfüllt“, sagte sie.

Als die Staatsanwältin begann, für jeden einzelnen der 26 schweren Diebstähle, wie gesetzlich vorgeschrieben, Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten zu fordern, rechnete die Angeklagte nicht mit, sondern schaute stumpf geradeaus. Auch als die Summe dann „ein Jahr und sieben Monate zur Bewährung“ lautete, blieb sie ungerührt.

15 Minuten brauchte die Richterin, bis sie ihr Urteil fand: „Zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.“ Die junge Frau darf sich nun in einer Frist von drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen, sonst muss sie doch ins Gefängnis. „Außerdem müssen Sie den Schaden in zwei Jahren zurückzahlen“, sagt die Richterin.

Die Angeklagte nahm das Urteil an und wollte Kontakt zu ihren früheren Chef aufnehmen. „Ich will ihm sagen, dass es mir leid tut.“

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