Orangerie: Pächter holen Etappensieg

Laut Verwaltungsgericht war eine Ordnungsverfügung der Stadt rechtswidrig.

Neersen. Die Betreiber des Lokals „Da Chiara“ in der Orangerie im Neersener Schlosspark haben im Streit mit der Stadt einen Etappensieg geholt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Salvatore Berini und seinem Schwager Massimo Buono mitgeteilt, dass die von der Stadt gegen sie am 24. Mai ausgesprochene Ordnungsverfügung rechtswidrig war.

Wie berichtet, hatten Nachbarn sich seinerzeit wegen angeblicher Lärm- und Geruchsbelästigungen durch das Lokal beschwert, woraufhin die Stadt den Betrieb stark einschränkte. Unter anderem wurde festgelegt, dass nicht mehr um 9, sondern erst um 11 Uhr geöffnet werden durfte. Bei jeder Zuwiderhandlung drohte die Stadt ein Ordnungsgeld von 500 Euro an.

Rechtlich begründet wurde dies damals mit der Baugenehmigung aus dem Jahr 2001, die angeblich Öffnungszeiten von 11 bis 22 Uhr festlege. Genau dies ist nach Ansicht des Gerichts aber nicht der Fall. „Eine ausdrückliche Auflage hinsichtlich der Öffnungszeit enthält die Baugenehmigung nicht“, heißt es. Das Gericht macht zudem darauf aufmerksam, dass die Stadt selbst als Eigentümer der Orangerie im September 2011 den Pächtern des Lokals der Verpflichtung auferlegt hatte, ab 9 Uhr zu öffnen.

„Für uns ist das eine super Bestätigung“, freut sich Massimo Buono. Wie Salvatore Berini ergänzt, seien durch die späten Öffnungszeiten, die Anfang Juli zurückgenommen wurden, aber erhebliche Verdienstausfälle im Frühstücksbetrieb entstanden. Von der Stadt habe man daher Schadenersatz gefordert.

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