Meinung Mord an Rentner Johannes W. - Eine Vorverurteilung

Wenn über schwierige Prozesse berichtet wird, sind die Juristen auf der Verteidiger-Seite die allerersten, die mit dem Finger auf „die Presse“ zeigen und „Vorverurteilung“ rufen.

Beim Verfahren um den getöteten Rentner aus St. Tönis erklärt just die Verteidiger-Seite, die Polizei und möglicherweise auch der Haftrichter hätten sich einer Straftat schuldig gemacht, weil kein Anwalt oder kein Erziehungsberechtigter bei den Vernehmungen anwesend war. Dass dies eine Straftat war, hat das ein Gericht festgestellt? Oder ist das möglicherweise eine Vorverurteilung?

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