Kuhstraße: Besitzer wollen Gärten behalten
Der Streit um Parkplätze in Vorst geht weiter. Die Stadt beruft sich auf einen Bebauungsplan, der Stellplätze auf Gartenflächen vorsieht — doch die Eigentümer wollen nicht verkaufen.
Vorst. 387 Unterschriften hatten die Anwohner der Kuhstraße gesammelt. Sie fordern einen Stellplatzschlüssel von 1,5 statt 1 für das Neubauprojekt von Kirchengemeinde und GWG Kreis Viersen. Am 6. Februar übergaben die Initiatoren der Unterschriftensammlung die gesammelten Listen an Hans-Joachim Kremser, den Vorsitzenden des Planungsausschusses, der sie wiederum an die Verwaltung weiterleitete (die WZ berichtete). Doch auf der Tagesordnung für die Sitzung am 7. März ist die Stellplatz-Frage gar nicht zu finden.
Hans-Joachim Kremser (SPD) teilte gestern mit, ihm sei auch aufgefallen, dass der Punkt auf der Tagesordnung fehle. Die Verwaltung habe dafür Kapazitätsgründe genannt. In der Kürze der Zeit sei es nicht möglich gewesen, eine Stellungnahme zu erstellen.
Aus dem Rathaus wird dazu erklärt, die Offenlage der Pläne habe bis zum 8. Februar gedauert. Die Vorlage für die Sitzung des Planungsausschusses hätte bis zum 16. Februar (sechs Arbeitstage) erstellt werden müssen. Ein „sorgfältiges Abwägen“ sei „nicht durchführbar“ gewesen. Weil die Ladungsfrist für den Ausschuss zwei Wochen umfasst, habe es zu wenig Zeit gegeben, eine „gerechte und gerichtsfeste Vorlage“ zu erstellen.
Die Kuhstraße steht aber trotzdem auf der Tagesordnung. Allerdings nicht mit den Neubauplänen auf dem Pfarrhausareal, sondern mit Parkplätzen im Innenbereich der Gärten der Grundstücke Kuhstraße/Raedtstraße/Brempter Weg. Als das Grundstück Kuhstraße 24 den Besitzer wechselte, hat die Stadt von einem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Nach einem rechtskräftigen Bebauungsplan von 2006 ist vorgesehen, dort öffentliche Parkplätze anzulegen.
Verkäufer und Käufer betonen, dass sie „definitiv nicht“ an die Stadt haben verkaufen wollen. Da fallen Worte wie „zwangsenteignet“ und „Frechheit“. Vom Gartengrundstück mit 615 Quadratmetern wollte die Stadt 185 Quadratmeter haben, einschließlich eines Fußweges zur Raedtstraße. Der Preis dafür liege unter dem Verkehrswert, sagen die Eigentümer — die Stadt widerspricht. Es sei zum Bodenrichtwert gekauft worden. Die Eigentümer fragen sich, ob Privatleute dafür zahlen müssten, dass Investoren ihr Geschäft machen könnten?