Kricker-Stiftung: Stipendium für 29 Jugendliche

1971 starb der Ehrenbürger der Gemeinde Anrath, Gottfried Kricker. Mit dem Nachlass wird bis heute jungen Anrathern geholfen.

Willich. Auch 2017 konnten 29 Jugendliche mit einem Stipendium von je 300 Euro durch die Dr.-Gottfried- und Sophie-Kricker-Studienstiftung unterstützt werden: Der 1971 verstorbene Ehrenbürger der ehemaligen Gemeinde Anrath, Bibliotheksrat Dr. Gottfried Kricker, und seine Ehefrau Sophie (geborene Jaspers) haben durch letztwillige Verfügung bestimmt, ihr Vermögen zur Errichtung einer Studienstiftung zu verwenden. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes wird nicht das Vermögen selbst, sondern nur der jeweilige Vermögensertrag verwendet.

Im ehrenamtlichen Stiftungsvorstand hat der Erste Beigeordnete Willy Kerbusch den Vorsitz. Ebenfalls dort vertreten sind die Pastore Markus Poltermann und Christoph Kückes als Vertreter der beiden Anrather Kirchengemeinden, Dieter Lambertz und Werner Oerschkes als Vertreter der Anrather Bürgerschaft sowie Thomas Prell-Holthausen, der als Leiter des Lise-Meitner-Gymnasiums Vertreter der in Anrath ansässigen weiterführenden Schule ist.

Der Vorstand hätte gerne wieder einen höheren Betrag für die Stipendien ausgelobt, doch die Ertragslage am Kapitalmarkt ließ dies derzeit nicht zu. Daher würde sich die Stiftung sehr freuen, wenn „Zuspenden“ aus Wirtschaft und auch Bürgerschaft getätigt werden. Interessenten können sich direkt an den Geschäftsführer der Stiftung, Kämmerer Willy Kerbusch, wenden. Für weitere Informationen, Antragsbearbeitungen und Schriftführung der Stiftung ist Annemarie Poos-Zurheide vom Geschäftsbereich Zentrale Finanzen der Stadt Willich zuständig (Vorwerk Schloss Neersen, Tel. 02156/949 170, E-Mail: [email protected]). Anträge auf eine Förderung aus der Stiftung für das Schuljahr 2017/2018 sowie für das Wintersemester 2017/2018 und das Sommersemester 2018 sind ab sofort bei ihr zu bekommen (Antragseinreichung bis zum 31. Januar).

Nach dem Willen der Stifter erhalten ein Stipendium im Stadtteil Anrath wohnende oder geborene Schüler und Studenten, sofern eine Unterbringung außerhalb der elterlichen Wohnung erforderlich ist.

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