Tönisvorst Krankenhaus-Übergabe: Zweifel eines Ratsherrn sind unberechtigt

Das Prüfungsamt bescheinigt: Alles ist richtig gelaufen. Die Expertise eines externen Wirtschaftsprüfers steht noch aus.

Tönisvorst: Krankenhaus-Übergabe: Zweifel eines Ratsherrn sind unberechtigt
Foto: Frank Jezierski

Tönisvorst. Lange war gesucht und verhandelt worden — es war ein schwerer Weg. Der letztlich aber erfolgreich war: Ende Februar 2014 wurde das vormals städtische Antoniuszentrum an die Alexianer Krefeld übergeben. Und das mit weitreichenden Zugeständnissen was den Erhalt des Hauses und der Arbeitsplätze angeht.

Jetzt, zweieinhalb Jahre später, gibt’s dennoch erneut Unruhe. Ratsherr Georg Körwer sieht Fehler bei der Bilanzierung des Hauses und hatte damit in der Politik für mächtig Verunsicherung gesorgt. Im Vorfeld soll er seine Bedenken in diversen Mails mit jeweils unterschiedlichen Verteiler immer wieder geäußert haben. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschäftigt sich mit der Sache. Und kommt — wie am Montagnachmittag durchsickerte — zum Schluss: Alles ist richtig gelaufen. Es soll dem Stadtrat empfohlen werden, Entlastung zu erteilen. Das soll in der Sitzung des Gremiums am 6. Oktober im nichtöffentlichen Teil geschehen. Die Übergabe des Antoniuszentrums an die Alexianer könnte damit abgesegnet werden.

Keine Zweifel, wie die Prüfung ausgeht, hatte Uwe Leuchtenberg, der seinerzeit als Aufsichtsratsmitglied an den Übergabeverhandlungen beteiligt war. „Die Sache ist sauber gelaufen“, erklärt er, „alles wurde ordnungsgemäß abgewickelt.“ Er könne nicht erkennen, was der Kollege aus dem Stadtrat zu monieren habe.

Dem Vernehmen nach ging es Körwer um fünf Euro, die fälschlich in der städtischen Bilanz stehen. Das wiederum soll damit zu tun haben, dass die Stadt Eigentümer des Grundstückes und der Immobilie ist und diese dann vermarkten würde, wenn das Krankenhaus mal nicht zu halten sein würde. Das war seinerzeit Bestandteil des Geschäftes.

Auch Bürgermeister Thomas Goßen war sich im Vorfeld der Ausschuss-Sitzung über den Ausgang sicher: „Wenn wir die Entwicklung nun betrachten, dann ist für jeden auch klar erkennbar, dass wir alle gemeinsam die richtige Entscheidung getroffen haben. Wir sind froh, ein solches Haus mit diesem Angebot vor Ort zu haben“, erklärt er gegenüber der WZ.“

„Stehen wir nicht in der persönlichen Haftung, wenn das falsch gelaufen ist?“, fragt ein verunsicherter Ratsherr, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Nein“, sagt dazu Marcus Optendrenk, Landtagsabgeordneter der CDU, und als Kreis-Chef der Partei auch zeitweise kommissarischer Vorsitzender des Stadtverbandes. Er hatte sich als Landtagsabgeordneter seinerzeit mit einzelnen Fragen zur Krankenhaus-Übergabe ans Gesundheitsministerium gewandt.

Einzelheiten will er nicht nennen, allerdings eine Einschätzung der Gemengelage abgeben. „Eine persönliche Haftung eines Ratsmitglieds ist nur dann gegeben, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall ist doch sogar ein externer Gutachter und Prüfer eingeschaltet worden. Da kann von Fahrlässigkeit doch wahrlich keine Rede mehr sein“, sagt Optendrenk.

Georg Körwer indes bleibt bei seiner Meinung. Er ist manchen bekannt aus seiner Tätigkeit als Vorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung. Die Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der Westdeutschen Zeitung blieb ungenutzt. Die Bitte um einen Rückruf wurde nicht erfüllt.

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