Korruption in Willich? Prozess wegen Vorteilsgewährung

Willich/Krefeld · Ein Unternehmer steht vor Gericht, weil er Aufträge der Stadt erhalten und dem zuständigen städtischen Mitarbeiter dafür Kosten bei privaten Aufträgen erlassen haben soll. Das Hauptverfahren gegen den städtischen Mitarbeiter soll im Sommer folgen.

 Der Prozess vor dem Amtsgericht Krefeld startet am 17. März.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Krefeld startet am 17. März.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vor dem Amtsgericht Krefeld beginnt am 17. März ein Prozess gegen einen 48-jährigen Willicher, der wegen Vorteilsgewährung angeklagt ist. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Firma habe von der Stadt Willich zwischen 2011 und 2015 Aufträge in einem Gesamtumfang von knapp 330 000 Euro erhalten – aufgrund von Gegenleistungen.

Einen Großteil der Aufträge habe das Unternehmen durch den städtischen Mitarbeiter A. erhalten, der das Unternehmen des Angeklagten darüber hinaus mit umfangreichen Installationsarbeiten an seinen eigenen Immobilien in Mönchengladbach betraut habe. Für die Arbeiten an den Immobilien des städtischen Mitarbeiters habe der Angeklagte keinen Arbeitslohn in Rechnung gestellt. Die durch ein Gutachten ermittelte Ersparnis belaufe sich auf insgesamt 11 592 Euro.

Im genannten Zeitraum soll die Firma des Angeklagten dem städtischen Mitarbeiter A. gegenüber immer wieder Forderungen nicht geltend gemacht, auf Materialzuschläge verzichtet oder Preisnachlässe gewährt haben. So soll die Firma des Angeklagten beispielsweise im Juni 2014 an einer Immobilie von A. in Mönchengladbach eine Heizungsanlage installiert und in Betrieb genommen haben. Neben dem Material sei ein pauschaler Arbeitslohn in Höhe von 210 Euro berechnet worden, der aber durch einen „Kundenrabatt“ in nahezu identischer Höhe erlassen worden sei. Die Demontage der vorhandenen Heizungsanlage sei A. überhaupt nicht in Rechnung gestellt  worden.

Ebenfalls 2014 seien dem städtischen Mitarbeiter A. umfangreiche Umbaumaßnahmen im Obergeschoss eines Hauses in Rechnung gestellt worden – wobei der Angeklagte einen nicht marktüblichen Nachlass auf das verbaute Material gewährt habe. Auch sei nicht der volle Werklohn gezahlt worden: Statt der in Rechnung gestellten 3 935,06 Euro habe A. nur 3 685 Euro gezahlt. Bemerkenswert auch: Ein Vergleichsangebot eines anderen Unternehmens, das A. für die Sanierung des Obergeschosses eingeholt habe, habe Kosten in Höhe von mehr als 8 400 Euro ausgewiesen.

Hinzu kommen mehrere Beträge im zwei- bis dreistelligen Bereich, auf die der Angeklagte zugunsten von A. verzichtet habe. Gegen den Mitarbeiter der Stadt Willich hat die Staatsanwaltschaft bereits im Sommer 2020 Anklage wegen Vorteilsnahme erhoben – auch in weiteren Fällen – das Hauptverfahren soll voraussichtlich im kommenden Sommer stattfinden.

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