Notbetrieb in JVA Willich Gefängnis bereitet sich auf Stromausfall-Szenario vor

Anrath · Auch Gefängnisse beschäftigen sich gerade mit der Frage, wie sie mit einem längeren anhaltenden Blackout umgehen würden. Bei der JVA Willich wähnt man sich vorbereitet. Zu vorzeitigen Entlassungen oder Haftausständen soll es nicht kommen.

Die Justizvollzugsanstalt in Willich.

Die Justizvollzugsanstalt in Willich.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

(jbu) Wie kann bei einem flächendeckenden und länger anhaltenden Blackout oder einer Energieknappheit der Betrieb in einem Gefängnis aufrechterhalten werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich in Zeiten des Ukraine-Krieges auch die Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich. „Es existieren Notfallpläne für unterschiedliche Szenarien – auch für das eines Stromausfalls. Für den Fall, dass eine Netzstromversorgung nicht mehr zur Verfügung steht, gewährleisten wir die Stromversorgung sicherheitsrelevanter Systeme durch eine eigene Notstromversorgung“, sagt Jörg Cremer, Verwaltungsleiter der JVA Willich I. Über Einzelheiten könne man „aus Sicherheitsgründen“ nicht sprechen. Nur so viel sei klar: Die Angst davor, dass sich die Zellentüren wegen des Ausfalls etwaiger elektronischer Schließmechanismen von selbst öffnen, sei unbegründet, so Cremer.

Doch wie lange kann dieser Notbetrieb aufrechterhalten werden? Denn Notstromaggregate werden mit Diesel betrieben. Zuletzt hatte die SPD im NRW-Landtag eine Anfrage dazu gestellt. Laut Justizministerium sollen alle Justizvollzugsanstalten gerade den Ernstfall erproben und die Ergebnisse dokumentieren. Gleichzeitig treibe das Ministerium aktuell einen Ausbau der Treibstoffspeicher voran. Eines der Gefängnisse in NRW verfüge zudem über so große Vorräte, dass diese notfalls auch anderen Anstalten für den Notbetrieb bereitgestellt werden könnten, heißt es in der Antwort an die SPD.

Ende Oktober hatten Notfall-Pläne für Berliner Gefängnisse für Aufsehen gesorgt. Eine parlamentarische Anfrage im Berliner Senat ergab, dass bei einem Stromausfall-Szenario gestaffelte Maßnahmen erfolgen, zu denen auch Strafausstand, Langzeitausgänge oder vorzeitige Haftentlassung für Gefangene mit geringen Haftstrafen und Vergehen genauso wie eine Zusammenlegung von Zellenbereichen gehören. Gefangene würden freikommen. Die Begründung: Auch Häftlinge haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ginge der Diesel für den Strom aus, geriete die generelle Versorgung in Gefahr. Ob oder inwieweit diese Notfallpläne auch für Gefängnisse in NRW existieren, ist unklar. 2020 aber ließ die JVA in Dortmund 37 Gefangene frei, um Platz für Corona-Quarantäne-Räume zu schaffen. Über die Treibstoffvorräte von NRW-Gefängnissen und die der JVA in Anrath wird ebenso Stillschweigen bewahrt. Berliner Gefängnisse können einen Notbetrieb bis zu vier Tage aufrechterhalten. Cremer versichert auf Anfrage, man könne den Gefängnis-Betrieb auch in „außergewöhnlichen Lagen sicherstellen. Ich gehe nicht davon aus, dass die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen notwendig sind.“ Energie gespart wird in der Justizvollzugsanstalt in Anrath bereits. In den Diensträumen wurde die Temperatur auf 19,5 Grad abgesenkt, beim Duschen werden Zeit und Temperatur
gesteuert.

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