JVA-Anrath: Justizbeamter besorgte Pistole für Häftling

Die Übergabe wurde fingiert, der Ausbruchsversuch vereitelt.

Willich. Rund 10.000 Euro wollte der Gefangene in der Justizvollzugsanstalt es sich kosten lassen, wenn denn der Wärter (43) ihm eine Pistole besorgen würde. Der Angestellte ließ sich auf den Deal ein. Der dann allerdings nicht zustande kam. Das Vorhaben wurde im Vorfeld bekannt, die Polizei schaltete sich ein und fingierte eine Übergabe von Pistole und Geld. Dann griff sie zu, der Justizbeamte sitzt seitdem in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.

Der Vorfall in der von Leiterin Beate Peters geführten Anstalt ereignete sich bereits vor einigen Wochen, seit dem 19. Juli ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld in diesem Fall. Was erwartet den Mann jetzt? "Bei einer Mindeststrafe von einem Jahr ist er seinen Job los", sagt Pressestaatsanwalt Hans-Dieter Menden. Wenn die Vorwürfe so zuträfen, wie sie sich nach den Ermittlungen darstellten, trete dieser Fall ein. Dafür spricht auch, dass der Mann in U-Haft sitzt.

Seine Pensionsansprüche ist er auf jeden Fall los. Fiele die Strafe geringer aus, werde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, an dessen Ende möglicherweise die Entlassung aus dem Dienst stehe. Für Menden, der seit rund 20 Jahren die Pressearbeit für die Staatsanwaltschaft macht, ist es das erste Mal, dass so etwas geschieht.

Der Gefangene muss sich allerdings auch auf ein Strafverfahren einstellen. Neben einem Bestechungsvorwurf muss er sich möglicherweise wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten.

"Eigentlich ist ein solcher Fall unvorstellbar", sagt ein Insider, der sich überwiegend mit Jugend-Strafvollzug beschäftigt. "Das rechnet sich ja sowieso nicht, aber der Summe in Höhe von 10.000 Euro schon mal überhaupt nicht." Der Mann wählt einen Vergleich: "Das ist ja, als ob ein Kellner für zwei Euro Trinkgeld kostenlos noch einen Hauptgang bringt, der eigentlich 50 Euro kostet."

Die dahinter stehende kriminelle Energie müsse allerdings schon hoch sein. Summen in dieser Größenordnung aus dem Gefängnis heraus zu organisieren, sei nicht so einfach. "Das können Gefangene, die aus dem Bereich der Prostitution, des Drogenhandels oder der sonstigen organisierten Kriminalität kommen." Ein solcher Fall sei dagegen im Jugend-Vollzug kaum denkbar.

Ein weiterer Grund, warum solche Fälle selten sind: "So etwas sickert durch. Die Beamten machen sich angreifbar, stehen dann in dem Ruf, korrupt zu sein."

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