Willich Gericht verurteilt Anrather Mutter wegen Totschlags

Weil sie ihrem neugeborenen Sohn nicht geholfen hat, muss die 35-Jährige dreieinhalb Jahre in Gefängnis.

Anrath/Krefeld. Eine Anratherin muss wegen Totschlags durch Unterlassen für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Krefelder Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Säugling nicht gestorben wäre, wenn die 35-Jährige rechtzeitig Hilfe geholt hätte. Das Gericht stützte sich dabei vor allem auf die Aussagen, die die Angeklagte nach ihrer Festnahme bei der Polizei gemacht hatte. Dort hatte sie angegeben, dass der Junge atmete, sie aber keine Hilfe holte. Das Atmen habe sie daran erkannt, dass sich ein auf dem Kind liegendes Handtuch gehoben und gesenkt habe.

Auch die Angaben von Rechtsmedizinern waren für die Einschätzung der Kammer von großer Bedeutung: Demnach gab es keine Anzeichen für eine Schädigung des Säuglings im Mutterleib. Auch für eine mögliche Totgeburt gebe es keine Anhaltspunkte, so die Experten. Ebenso wenig könne man davon ausgehen, dass der Junge einfach so nach der Geburt gestorben sei. „Wenn sie Hilfe geholt hätte, hätte das Kind überlebt“, folgerte der Vorsitzende. Man könne allerdings nicht feststellen, dass das Kind durch das Auflegen des Handtuchs erstickt sei.

Nach Abbrüchen hatte die Frau ihrem Lebensgefährten eine weitere Schwangerschaft lange verschwiegen und im Juli vergangenen Jahres heimlich in ihrer Wohnung ihr Kind zur Welt gebracht. Die Geburt sei etwa drei Wochen zu früh gewesen, und die Angeklagte habe sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden, sagte der Richter.

Die Angeklagte in ihrem Schlusswort

Sie sei von dem Kindsvater, ihrem ehemaligen Chef, zurückgewiesen worden und habe keinerlei Unterstützung erwarten können. Vielmehr habe er sie vorgeführt und bloßgestellt — das sei „ein außerordentlich schäbiges Verhalten“ des Nebenklägers gewesen, so der Richter. Das Bekanntwerden der Schwangerschaft sei mit dem Verlust der Arbeitsstelle und der Wohnung einhergegangen. Auch sei die 35-Jährige nicht vorbestraft. „Wir können sicher davon ausgehen, dass sie für ihre Kinder da war und vorbildlich für sie gesorgt hat“, betonte der Richter. Die Verurteilte hat bereits zwei schulpflichtige Kinder. Einen konkreten Plan, den Säugling zu töten, habe es nicht gegeben. Somit seien gleich mehrere Gründe gegeben, den Strafrahmen zu mildern.

Auch der Staatsanwalt ging von Totschlag durch Unterlassen aus, beantragte allerdings vier Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung argumentierte, dass die Frau aufgrund der psychischen Belastung falsch reagiert habe. Sie habe alles verloren: Partner, Haus und Arbeitsstelle. In der schwierigen Situation habe sie sich komplett allein gelassen gefühlt und gemeint, sich niemandem anvertrauen zu können.

Die 35-Jährige beteuerte in ihrem letzen Wort: „Ich habe niemals geplant, meinem Sohn etwas anzutun. Das, was ich getan habe, bereue ich jede Sekunde meines Lebens.“

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