Geldstrafe für Georg Körwer?

CDU-Ratsherr wird Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorgeworfen.

Geldstrafe für Georg Körwer?
Foto: CDU

Tönisvorst. Der Stadtrat soll in nichtöffentlicher Sitzung am 17. Mai entscheiden, ob CDU-Ratsherr Georg Körwer die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat. Zum zweiten Mal steht dieser Punkt auf der Tagesordnung; bei der Sitzung im vergangenen Dezember wurde eine Entscheidung einstimmig vertagt, um erst noch einmal den Betroffenen anzuhören.

Worum geht es? Körwer, von Beruf Wirtschaftsprüfer, hatte beim Jahresabschluss 2014 moniert, dass die Übertragung des Krankenhauses und der Altenheime von der Stadttochter Antonius GmbH an die Krefelder Alexianer nicht richtig bilanziert worden sei. Den Sachverhalt leitete er mit Jörg Frick, Kreistagsabgeordneter der Freien Wähler, zur Klärung an die Wirtschaftsprüfkammer in Berlin weiter und stellte auch Unterlagen zur Verfügung. Aber durfte er das? Die Verwaltung schaltete — wohl auf Veranlassung einer Ratsfraktion — die Kommunalaufsicht ein.

Andreas Hamacher, CDU-Fraktionsvorsitzender, hatte sich darüber schon in der Dezember-Sitzung des Stadtrats empört. Er plädierte dort für „äußerste Fairness“ gegenüber Körwer, der nicht nur Ratsherr ist, sondern auch Schatzmeister der CDU.

Dem Vernehmen nach soll Bürgermeister Thomas Goßen (CDU) aber einen harten Kurs steuern. Er habe dem Stadtrat eine Rüge oder eine finanzielle Bestrafung im dreistelligen Euro-Bereich — die Ratsmitglieder erhalten im Monat eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro — zur Entscheidung vorgelegt, heißt es. Eine Nicht-Bestrafung wäre demnach nicht vorgesehen. Sollten die Fraktionen dem folgen, wäre das einmalig in der Geschichte der Stadt Tönisvorst.

Von den Betroffenen selbst war zu dem Vorgang keine Stellungnahme zu bekommen: Georg Körwer war telefonisch nicht erreichbar — angeblich befindet er sich im Urlaub auf Korsika. Er soll mittlerweile jedoch einen renommieren Juristen aus Krefeld eingeschaltet haben.

Bürgermeister Thomas Goßen erklärte auf WZ-Anfrage, dass er sich zum Inhalt der nichtöffentlichen Sitzung nicht äußern dürfe.

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