Ganztagsgrundschule: Limit für die Gruppengröße

Die Politik hat neue Aufnahmekriterien für die OGS beschlossen. So ist ein Schulwechsel nicht mehr möglich.

Willich. Die Aufnahmekriterien für die Offene Ganztagsgrundschule haben sich zum Teil geändert. Entsprechende Beschlüsse wurden jetzt in einer gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses gefasst. Die Entscheidungen wurden zum größten Teil von allen Fraktionen getragen.

Bernd Sporckmann (CDU) lobte „die hervorragende Arbeit der Verwaltung“, die die Problematik in zehn Punkte gegliedert und entsprechende Beschlussvorschläge gemacht hatte. Ziemlich rigoros: Auch in Not- und Ausnahmefällen darf die Gruppengröße während eines Schuljahres nicht auf 30 Kinder erhöht werden. Die maximale Überschreitung des Gruppenrichtwerts von 25 Kinder darf nur um zehn Prozent erfolgen, wobei die Zahl aufgerundet werden darf, in diesem Fall auf 28.

Künftig besteht auch nicht mehr die Möglichkeit, dass ein Kind die Grundschule X besucht und die Offene Ganztagsschule an der Schule Y nutzt, wenn dort Kapazitäten bestehen. Diese Problematik gibt es derzeit an der Grundschule Wekeln: Dort übersteigt die Nachfrage an OGS-Plätzen das Angebot um 20 Plätze.

Uli Winkler (SPD) regte deshalb an, eine halbe zusätzliche OGS-Gruppe zu gründen — die Unterbringung könne in einem Container erfolgen. Dieser Vorschlag scheint aber aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar zu sein (siehe Kasten). Schuldezernentin Brigitte Schwerdtfeger gab sich dennoch optimistisch, ohne jedoch zu verraten, worauf sich dieser Optimismus gründet: Die Verwaltung arbeite gemeinsam mit der Grundschule Wekeln an einer Lösung.

Falls die bestehenden Vergünstigungen für Eltern mit mehreren Kindern wegfallen, könnte dies dazu führen, dass die Anmeldezahlen sinken. Die beiden Ausschüsse wollen über das Budget jährlich diskutieren. Veränderungen nach oben seien aber nur dann denkbar, wenn sich die finanzielle Situation grundlegend ändert.

Kämmerer Willy Kerbusch ging davon aus, dass die Deckelung der Kosten bis 2016 gilt. Zu einer Erhöhung könnten nur von den Tarifpartnern ausgehandelte Gehaltserhöhungen der OGS-Mitarbeiterinnen führen.

Künftig soll das Personal flexibler eingesetzt werden, wenn an einer Schule ein besonders großer Bedarf entsteht. Das ändert aber nichts daran, dass die Gruppenzahl nirgendwo größer als 30 sein darf.

Wie wichtig das Thema ist, spiegeln Überlegungen der Verwaltung wider, bei den Beratungen im Schulausschuss und im Jugendhilfeausschuss künftig auch einen OGS-Vertreter beratend teilnehmen zu lassen.

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