Justiz Fall Vauth: Richterin klagt über „schreckliche Gemengelage“

Auch das Verfahren vor dem Krefelder Arbeitsgericht gegen Jessica Vauth tritt auf der Stelle.

Justiz: Fall Vauth: Richterin klagt über „schreckliche Gemengelage“
Foto: Reimann

Tönisvorst/Krefeld. „Die Gemengelage ist schrecklich.“ Das war die Vorabbewertung der Vorsitzenden Richterin am Dienstag beim Arbeitsgericht. Dort trafen sich der Insolvenzverwalter der früheren Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stöber, Oering, Vauth und Partner mit dem Anwalt der früheren Bürovorsteherin Jessica Vauth. Von dieser fordert der Insolvenzverwalter 348 100 Euro (WZ berichtete).

„Wenn jemand in die Kasse gegriffen hat, ist er zu Schadensersatz verpflichtet“, argumentierte die Anwältin des Insolvenzverwalters. Jessica Vauth sei nun mal für die Buchhaltung der Sozietät verantwortlich gewesen. Darauf müssten sich die anderen Gesellschafter verlassen können. Und — die geforderten 341 000 Euro seien in einem anderen Verfahren unbestritten. „Wie können wir die also hier in Zweifel ziehen?“, so die Juristin.

Vauths Anwalt Christian Lentföhr argumentierte dagegen, die Eheleute Vauth sollten offenbar zu Alleinverantwortlichen gemacht werden. Auch die anderen Mitglieder der ehemaligen Kanzlei trügen Mitschuld, etwa indem sie zuviel Geld von den Konten abgehoben hätten. Womit er auf der Gegenseite eine heftige Reaktion auslöste. „Es ist ja wohl ein Unterschied, ob eventuell zuviel Geld aus der Kasse genommen wird oder ob man es von Treuhandkonten nimmt und auf eigene Konten einzahlt.“

Eine Lösung in Form eines Vergleichs gab’s nicht mal ansatzweise. „Irgendwann werde ich vollstrecken können“, kündigte Insolvenzverwalter Peter Houben an. Das Gericht vertagte sich und setzte den nächsten Termin auf Anfang Dezember an.

Fast noch interessanter als die eigentliche Verhandlung waren Details, die ans Licht kamen. Etwa, dass der frühere Anwalt Lothar Vauth in seinem Verfahren von seiner Ehefrau vertreten wird, die eine Betreuungsvollmacht hat.

Was dem Gericht sehr merkwürdig vorkam: An einem einzigen Tag hatte Jessica Vauth 80 000 Euro in bar abgehoben. Noch am gleichen Tag war das Geld bei einem anderen Kreditinstitut wieder eingezahlt worden.

Was die Anwältin des Insolvenzverwalters monierte: Frau Vauth hatte sich über ihr Gehalt hinaus monatlich 2000 Euro auf ein Privatkonto überwiesen — insgesamt 57 000 Euro.

Was schon fast kurios anmutet: Die Eheleute Vauth hatten weit über 100 private Konten. Da ist die Frage, wer denn den Überblick behalten soll, angebracht.

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