Entschädigung für Einsätze der Wehr

Selbstständige oder Arbeitgeber, deren Mitarbeiter bei der Freiwilligen Feuerwehr Hilfe leisten, bekommen bald mehr Geld.

Willich. Der Willicher Rat hat einstimmig eine neue Satzung für den Ausgleich von Verdienstausfällen von freiwilligen Feuerwehrleuten verabschiedet. Der Hintergrund: Die Willicher Feuerwehr besteht rein aus freiwilligen, also ehrenamtlichen, nicht von der Stadt bezahlten Löschkräften — das heißt, dass sie im Alltag als Selbstständige oder Mitarbeiter von Firmen tätig sind. Im Falle einer Alarmierung unterbrechen sie ihre berufliche Tätigkeit und helfen den Mitbürgern. Durch dieses Ehrenamt spart die Stadt Willich — die immerhin rund 52 000 Einwohner hat — jährlich Millionenkosten für die Beschäftigung einer Berufsfeuerwehr. Das ist nur möglich, weil sie eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf hat und die Stadt nachweist, dass jederzeit ausreichend Ehrenamtler für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung stehen.

Diese Situation wiederum hat zwei Folgen: Selbstständige verdienen in der Zeit ihres freiwilligen Einsatzes kein Geld, Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter für den freiwilligen Hilfsdienst frei, haben aber weiter Lohnkosten. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass Entschädigungszahlungen bzw. Lohnersatzansprüche möglich sind.

In der neuen Satzung werden die Summen für beide Zielgruppen deutlich erhöht — Ziel ist es, das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr weiterhin attraktiv zu gestalten. Denn es gibt einen gravierenden Punkt: Weil immer mehr Willicher tagsüber in anderen Städten arbeiten, ist es unsicher, ob künftig über Tag genug ehrenamtliche Lösch- und Rettungskräfte zur Verfügung stehen. Ist die „Tagesverfügbarkeit“ nicht mehr sicher gestellt, muss die Stadt Berufsfeuerwehrleute beschäftigen.

Die höheren Zahlungen sollen das Engagement von Selbstständigen stärken beziehungsweise Arbeitgeber davon überzeugen, ihre Mitarbeiter für Einsätze frei zu stellen. Für Selbstständige zahlt Willich derzeit in der Regel 20 Euro pro Einsatzstunde (als Höchstsatz 40,90 Euro). Künftig soll der Regelsatz 40 Euro (Höchstsatz 75 Euro) betragen.

Nach Auskunft der Verwaltung werden derzeit nur für zwei Prozent aller Feuerwehr-Einsatzstunden Aufwandsentschädigungen beantragt — mit jährlichen Kosten von weniger als 2200 Euro. Bleibt dieses Verhältnis, entstehe durch die neuen Sätze eine Mehrbelastung von jährlich 491 Euro.

Letztlich kalkuliert die Stadt damit, dass aufgrund der neuen Regelungen künftig etwa 20 Prozent der Einsatzstunden in Rechnung gestellt werden — „das entspricht einer kalkulierten Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von etwa 25 000 Euro“, so die Verwaltung. Diese Summe soll ab 2019 jährlich im Haushalt eingeplant werden — deswegen soll die neue Satzung erst ab 1. Januar 2019 gelten.

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