NRW Ex-Bauleiter wegen Vorteilsnahme vor Gericht

Willich/Krefeld · Ein ehemaliger Mitarbeiter der Willicher Stadtverwaltung soll seine Kontakte zu Handwerkern genutzt haben, um von diesen Arbeiten an seinem Privathaus durchführen zu lassen – zu nicht marktüblichen Preisen.

 Der ehemalige Mitarbeiter der Stadt Willich muss sich vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten.

Der ehemalige Mitarbeiter der Stadt Willich muss sich vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(sst) Vor dem Krefelder Amtsgericht hat der Prozess gegen einen 68-jährigen Mönchengladbacher begonnen. Der Beschuldigte war bis Ende August 2016 bei der Stadt Willich angestellt. Dem Mann wird Vorteilsnahme in fünf Fällen vorgeworfen. Konkret war der Angeklagte unter anderem als Bauleiter für verschiedene Projekte im Stadtgebiet Willich tätig. Außerdem vergab er Handwerksleistungen für die von ihm betreuten Bauprojekte. Laut Anklageschrift habe der mittlerweile 68-Jährige die Aufträge bis zu 5000 Euro „freihändig vergeben, ohne Durchführung eines formellen Vergabeverfahrens“. Schließlich soll sich der städtische Mitarbeiter ab 2011 entschlossen haben, seine in seiner Funktion geknüpften Kontakte zu verschiedenen Handwerksbetrieben zu nutzen und diese Firmen auch mit privaten Arbeiten an seinen Privatimmobilien in Mönchengladbach zu beauftragen.

Angeklagter soll Einkaufspreise gefordert haben

In diesen Fällen habe der Angeklagte regelmäßig verlangt, dass ihm die verbauten Materialien zum Einkaufspreis überlassen oder die Kosten für geleistete Arbeitsstunden nicht berechnet wurden. Teilweise seien von Seiten des Beschuldigten zudem nur Teile des Rechnungsbetrags beglichen worden, wobei er den Erlass des übrigen Lohns „stillschweigend erwartet“ habe.

In diesem Zusammenhang gab es im Frühjahr dieses Jahres bereits ein Verfahren gegen einen Firmeninhaber, der dem ehemaligen Mitarbeiter der Stadt Willich Dämm-Materialien für dessen Privatimmobilie zum Einkaufspreis überlassen hatte. Der Unternehmer wurde wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt.

Während der Verhandlung am Dienstag sagte ein Zeuge aus, der für den Beschuldigten Arbeiten an einer Privatimmobilie durchgeführt hatte. „Ich kannte ihn durch meine Tätigkeit für die Stadt Willich. Da hatte ich einige Aufträge bekommen“, erklärte der Zeuge. Jedenfalls habe der Angeklagte ihn mit der Durchführung von Heizungs- und Sanitärarbeiten für seine Privatimmobilie beauftragen wollen. Doch obwohl er ihm einen nicht marktüblichen Preisnachlass in Höhe von 50 Prozent auf die zu verbauenden Heizkörper vorgeschlagen habe, seien dem jetzt 68-Jährigen die Kosten noch zu hoch gewesen. Er habe den Zeugen aber mit der Rohrinstallation an dem Gebäude beauftragt.

Als der Zeuge seinem Auftraggeber im September 2011 für diese Arbeit eine Schlussrechnung vorlegte, habe ihn der ehemalige städtische Mitarbeiter ein paar Wochen später in seinem Büro aufgesucht und verlangt, für das verbaute Material nur den Einkaufspreis zu berechnen sowie den ausgewiesenen Stundenlohn in Höhe von 45 Euro auf 35 Euro zu reduzieren. „Darauf bin ich aber nicht eingegangen“, ergänzte der Zeuge. In der Folge habe der Angeklagte ihn nicht mehr mit weiteren Aufträgen bedacht.

Der Prozess wird am 3. September, 13 Uhr, fortgesetzt.

(sst)
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