Diebin muss in die Psychiatrie

Eine 30-jährige Willicherin musste sich wegen Diebstahls und Körperverletzung vor dem Landgericht in Krefeld verantworten.

Willich. Die meisten Taten sind an sich Bagatellen. Trotzdem muss sich Linda W. vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Denn es geht bei dem Prozess vor allem darum, ob die Frau in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden muss. „Das wollte der Kollege vom Amtsgericht nicht entscheiden“, erklärt der Vorsitzende Richter Luczak, warum er mit dem Fall betraut ist.

Fünffachen Diebstahl wirft die Staatsanwaltschaft der 30 Jahre alten Willicherin vor. Da geht es beispielsweise um Zigarettenblättchen im Wert von 1,53 Euro, die sie am 21. August 2010 aus dem Rewe-Markt mitgenommen hat oder um sechs Flaschen Bier im Wert von sechs Euro, die sie am 19. September in einem Kiosk klaute. Ähnliche Taten soll sie in anderen Städten verübt haben.

Die Vorwürfe räumt die Frau mit leiser, tonloser Stimme ein — nicht ohne einen Vorwurf gegen das Sozialamt zu erheben. „Wenn die mir Geld geben würden, müsste ich nicht klauen.“

Zwar hat sie ihre Schullaufbahn mit einem Realschulabschluss beendet, doch schon in der Schule offenbarte sich ihre psychische Schwäche. „Ich hatte das Gefühl, alle sind gegen mich, würden immer nur über mich lästern.“ Ein Selbstmordversuch folgte, ambulante psychiatrische Behandlungen und Aufenthalte in der Psychiatrie. „Deswegen bekomme ich keine Arbeit.“

Seit der Therapie leide sie zusätzlich an Aggressivität. „Das kommt von den Tabletten“, sagt sie. Die vertragen sich angeblich nicht mit ihrem Bier- und Cannabiskonsum. „Was ist das für ein Leben, wenn ich nicht mal mehr ein Bier trinken oder einen Joint rauchen kann!“

Zeitweise lebte sie im städtischen Wohnheim an der Kochstraße. Als der Städtische Mitarbeiter sie der Wohnung verweisen wollte, weil sie wiederholt mit der Hausordnung in Konflikt kam, warf sie eine Flasche gegen ihn, die ihn an der Hüfte traf. „Ich war drei Tage lang krankgeschrieben“, sagt er als Zeuge.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigt ihr verminderte Schuldfähigkeit, diagnostiziert eine schizophrene Psychose.

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