Wohnungsmangel Wohnungsbau: CDU drängt auf Umsetzung

Willich · Seit Jahren ist bekannt, dass in Willich kleine Wohnungen für Singles und Paare sowie kostengünstige und öffentlich geförderte Mietwohnungen fehlen. Nun soll etwas geschehen.

In Willich fehlen unter anderem günstige, kleinere Mietwohnungen für Singles oder Paare. Auch geförderte Mietwohnungen sind nach wie vor Mangelware.

In Willich fehlen unter anderem günstige, kleinere Mietwohnungen für Singles oder Paare. Auch geförderte Mietwohnungen sind nach wie vor Mangelware.

Foto: dpa-tmn/Markus Scholz

(djm) Die Willicher Verwaltung soll bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses im März erste konkret umsetzbare Maßnahmen zum Thema „Wohnen in Willich“ umsetzen. Basis der Überlegungen sollen ein Leitbild und ein Strategiepapier „Zukunft Wohnen in Willich“ sein, die der Rat in seiner Dezember-Sitzung verabschiedet hatte. Zusätzlich sollen neun Punkte berücksichtigt werden, die die CDU in einem Antrag an den Planungsausschuss (November 2022) als konkrete Maßnahmen formuliert hat.

Willich hat zu wenige kleine
und geförderte Wohnungen

Auf dieses Vorgehen mit Zeitfenster haben sich die Mitglieder des Planungsausschusses in ihrer Sitzung am Donnerstagabend einstimmig verständigt.

Das Thema ist nicht neu – es ist seit Jahren bekannt, dass in Willich kleine Wohnungen für Singles und Paare sowie kostengünstige und öffentlich geförderte Mietwohnungen fehlen. Politik, Verwaltung und Experten haben die oben genannten Papiere erarbeitet, um diesen Mangel zu beseitigen. Die CDU will die Umsetzung der Papiere mit ihrem Antrag anschieben. Sie fordert unter anderem, dass auf städtischen Grundstücken vorzugsweise öffentlich geförderte Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte mit Größen zwischen 40 und 50 m² gebaut werden sollen. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, ob sie für Geschosswohnungsbau Erbpacht-Grundstücke zur Verfügung stellen kann. Weitere Forderungen betreffen das Baurecht in den Ortskernen: Hier soll die Verwaltung prüfen, ob höhere Geschosszahlen ermöglicht werden können und „Innenbebauungen“ in den Ortskernen sollen zugelassen werden.

Prüfung, ob Grundsteuer C eingeführt wird

Außerdem beantragt die CDU: Die Verwaltung soll prüfen, ob für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke ab 2025 die neue Grundsteuer C eingeführt werden kann. Diese neue Steuerform soll Immobilienspekulationen der Eigentümer unterbinden, die auf einen späteren Verkauf eines unbebauten Grundstücks mit höherem Wert hoffen.

Kommunen können ab 2025 über die neue Grundsteuerform für diese leeren Grundstücke einen höheren Hebesatz festsetzen, um Anreize für eine Bebauung zu geben.

In Neubaugebieten sollen künftig verpflichtend 30 Prozent Geschosswohnungsbau festgeschrieben werden.

(djm)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort