Meinung Der üble Nachgeschmack

Jetzt gibt es also ein Urteil im Prozess um den in St. Tönis an der Grenzstraße getöteten Rentner. Soweit, so gut. Aber ein übler Nachgeschmack bleibt. Da war die Verteidigung, die scheinbar nur darauf aus ist, Revisionsgründe zu sammeln.

Und die bei ihrer Argumentation nicht nur nicht zimperlich ist, sondern sich gelegentlich richtig kräftig im Ton vergreift. Die, weil die Taktik es so will, verhindert, dass die Angeklagten sich deutlich mehr einlassen, als sie es getan haben. Was wiederum im Sinne der Wahrheitsfindung sehr schade war. Das Ganze dann gepaart mit einer Verhandlungsführung, die ein ums andere Mal nicht souverän wirkte. Das Unbehagen bleibt.

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