Meinung Das kommt in die Tüte

Gut zu wissen: Ein Halter, dessen Hund einen Haufen macht, ist dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaft einzusammeln und in einem Müllbehälter zu entsorgen. Immer und überall! Wenn der kommunale Ordnungsdienst ein Versäumnis mitbekommt, werden 30 Euro Bußgeld fällig.

Gut zu wissen: Die Hundesteuer und die Gebühren für die Straßenreinigung decken Fiffis öffentlich Verdautes nicht ab. Die Entsorgung ist Sache des Hundehalters.

In Tönisvorst soll nun ein Umdenken angestoßen werden. In Zusammenarbeit zwischen Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern. Motto: Einsicht statt Strafe. Der Ansatz ist reizvoll. Indes mir fehlt der Glaube, dass positive Verstärkung durch Vortragsveranstaltungen und Plakate mehr Hundekottüten füllen. Einen Versuch aber ist’s wert.

Gut zu wissen für Uneinsichtige: Sollte der Appell verpuffen, könnte wieder verstärkt die Knöllchenkarte gezogen werden. Macht theoretisch bei zwei unentfernten Haufen pro Hund am Tag 60 Euro, im Monat 1800 Euro und im Jahr 21 600 Euro. Das ist ein Haufen Geld.

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