Darf’s eine Etage mehr sein?

Eine Ladenzeile soll ohne aufwändiges Verfahren aufgestockt werden. Das gefällt nicht allen.

St. Tönis. Auf dem Papier sieht er ganz harmlos aus: Punkt 27/2011 der Tagesordnung des Planungsausschusses der Stadt Tönisvorst wirkt auf den Unbedarften wie das übliche Verwaltungs-Kauderwelsch, das leider immer wieder in Vorlagen dieser Art anzutreffen ist. Der Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster (GUT) in Gestalt von Herbert Derksen stößt er massiv auf.

Was steht drin? Es handelt sich um eine Bebauungsplanänderung an der Kornstraße (Biwak). Eine aus den 60er Jahren stammende Ladenzeile soll nach einem Besitzerwechsel aufgestockt werden. Bislang existiert eine Etage mit einem Flachdach. Geplant ist eine Aufstockung um eine weitere Etage sowie ein Dachgeschoss für Wohnungen.

Eine Erhöhung der Häuserfront um mehrere Meter ist die Folge. „Wir empfinden das als eine gravierende Änderung in der Bausubstanz. Die kann nicht einfach so unter einer im Mai 2008 beschlossenen Veränderung im Baurecht abgehandelt werden“, sagt Herbert Derksen, Geschäftsführer der GUT und deren Vertreter im Ausschuss.

Herbert Derksen, Geschäftsführer der GUT

Die damals gefasste Änderung war eigentlich für ein vereinfachtes Verfahren hinsichtlich des Baus von Wintergärten gedacht. Diese sollten ohne ein aufwendiges Verfahren gebaut werden können. Für die geplante Maßnahme an der Kornstraße sieht die GUT ein solch vereinfachtes Verfahren als unangebracht an.

Hier gehe es immerhin um eine massive Erweiterung von Wohnraum. Und diese solle ohne öffentliche Bekanntmachung durchgesetzt werden. „Die Nachbarn müssen doch über eine solch gravierende Maßnahme informiert werden“, fordert Derksen.

Und betont: Man sei nicht generell gegen die Erweiterung, sondern fordere lediglich eine entsprechende Offenlegung, um Transparenz zu schaffen.

Das Vorhaben scheint im Übrigen im Sinne der Stadt zu sein. Das ist dem Schreiben des Investors zu entnehmen, das der Tagesordnung des Ausschusses beiliegt.

Darin heißt es vom Antragsteller: „Nachdem Sie mir mündlich signalisierten, dass mein Vorhaben zum Ausbau eines zweiten Geschosses städtebaulich wünschenswert wäre, habe ich weitere Fragen aufgegriffen.“ Ein interessantes Detail findet sich am Schluss des Schreibens: „Ich bitte, die leichte Baugrenzenüberschreitung im südlichen und nördlichen Teil des Gebäudes zu berücksichtigen.“

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