Betrunkener Rüpel verurteilt: Geldstrafe und Führerscheinentzug

Anrath/Krefeld. Einen teuren Denkzettel für sein rüpelhaftes Benehmen hat das Krefelder Amtsgericht am Mittwoch einem 30-jährigen Studenten aus Kaarst verpasst. Für Fahren unter Alkoholeinfluss und Körperverletzung verurteilte die Richterin ihn zu einer Geldstrafe von 1600 Euro und entzog ihm den Führerschein für ein Jahr.

Es war am 30. Dezember 2010: Der Angeklagte Mark S. erwachte am Nachmittag von einem Zechgelage. Er hatte mit einem Bekannten auf seinen Geburtstag angestoßen. Mit dem Jaguar seines Vaters fuhr er zum Rewe-Markt an der Brauereistraße. Dort, so ergab die Verhandlung, raste er über den schneebedeckten Parkplatz und bespritzte im Vorbeifahren einen 35-jährigen Rollstuhlfahrer aus Iserlohn mit Schneematsch.

Als dieser lautstark protestierte, bremste Mark S. den Jaguar abrupt ab, sprang aus dem Auto und lief pöbelnd auf den Rollstuhlfahrer zu. „Der lief in Türstehermanier auf mich zu“, gab der 35-Jährige zu Protokoll. „Er hatte rot unterlaufene Augen und Schweiß auf der Stirn.“

Der Zwischenfall blieb nicht unbemerkt. Viele Passanten wurden auf die Situation aufmerksam. So auch ein 69-jähriger Fleischer aus Anrath, der sich schützend vor den Rollstuhlfahrer stellte. Sein Eingreifen hatte für den Anrather üble Folgen. „ Er packte mich an der Schulter und sagte: Was willst du Hurensohn denn hier?“ Dann stieß er den Mann zu Boden. Zum Rollstuhlfahrer sagte er: „Du kannst froh sein, dass du im Rollstuhl sitzt.“ Passanten beendeten das Handgemenge zwischen dem kräftigen Angeklagten und dem Zeugen.

Eine Stunde nach dem Streit ermittelte der Polizeiarzt einen Alkoholwert von 1,73 Promille im Blut des Studenten. Vor Gericht erschien Mark S. am Mittwoch ohne Anwalt. Mit leiser Stimme versuchte der Kaarster sich zu erklären. Dabei umschiffte der 30-Jährige geschickt sämtliche Versuche der Richterin, ihn in einem besseren Licht dastehen zu lassen. So ließ er mehrere Chancen aus, Reue zu zeigen, behauptete sogar, er sei beleidigt und bedroht worden. Eine Entschuldigung murmelte er erst nach Aufforderung durch die Richterin, ohne Blickkontakt zu seinem Opfer zu suchen — für Staatsanwältin und Richterin „absolut unglaubwürdig“. Auch deshalb legte das Gericht das Strafmaß für Mark S. so hoch an.

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