Bebauungsplan in Tönisvorst St. Tönis bereitet Bebauungsplan für Cray-Valley-Gelände vor

St. Tönis. · Auf dem Areal könnten Gewerbe und Wohnhäuser Platz finden.

 Das Cray-Valley-Gelände in St. Tönis.

Das Cray-Valley-Gelände in St. Tönis.

Foto: Heribert Brinkmann

Im Frühjahr soll der neue Bebauungsplan für das Cray-Valley-Gelände an der Mühlenstraße in St. Tönis aufgestellt werden. Dies teilte der zuständige Fachbereichsleiter Jörg Friedenberg in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing mit.

Das Gelände, auf dem bis Mitte 2006 Lackharze und Kunststoffe produziert wurden, ist eines der wenigen Gewerbegebiete, die die Stadt Tönisvorst interessierten Unternehmen anbieten kann, und das nicht, wie etwa das Gewerbegebiet Hohenhöfe, in der Wasserschutzzone liegt.

Zwar ist das fast drei Hektar große Grundstück nicht in städtischem Besitz, aber der Eigentümer – eine Gesellschaft, an der auch das Mineralunternehmen Total beziehungsweise dessen französischer Mutterkonzern beteiligt ist – hat schon vor längerer Zeit die Bereitschaft erklärt, das Gelände zu verpachten. Deshalb hat die Stadtverwaltung auch bereits 2013 konkrete Pläne für das ehemalige Industriegebiet vorgestellt, die aber bisher nicht umgesetzt werden konnten, weil die Eigentümergesellschaft sich nicht bewegte.

Nun aber sieht es so aus, als könne der Bebauungsplan aufgestellt werden. Demnach sollen ein 20 000 Quadratmeter großes Gewerbegebiet südlich der Mühlenstraße und ein 7000 Quadratmeter großes Mischgebiet nördlich der Mühlenstraße entstehen. Im Mischgebiet sind zehn Grundstücke zwischen 400 und 1000 Quadratmetern geplant. Gewerbe, das das Wohnen nicht stört, und Einzel- oder Doppelhäuser sind hier möglich.

Im deutlich größeren südlichen Bereich, wo Wohnbebauung wegen der Bodenbelastung nicht erlaubt ist, soll das Plangebiet in zwei Bereiche geteilt werden. Die 900 bis 1300 Quadratmeter großen Grundstücke, die direkt an der Mühlenstraße liegen, sollen wegen der Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung nur eingeschränkt gewerblich genutzt werden dürfen.

Im Bereich zur Schluff-Trasse können sich hingegen Betriebe niederlassen, die mehr Lärm verursachen. Auch produzierendes Gewerbe wäre hier denkbar. Die Grundstücke sind zwischen 1800 und 2800 Quadratmeter groß.

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