Anrath: Prozess um Missbrauch im Gefängnis

Ein ehemaliger Gefängnis-Pfarrer kämpft für seine Rehabilitation.

Anrath. Das will er nicht auf sich sitzen lassen. Deshalb legte der ehemalige Gefängnisgeistliche der JVA Willich I für Männer Berufung gegen das im Dezember2007 vom Amtsgericht gefällte Urteil ein. Das hatte ihn wegen sexueller Belästigung eines Gefangenen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Auch der Staatsanwalt war mit dem Urteil nicht zufrieden gewesen. Er hielt es für zu milde und ging ebenfalls in Berufung. Nun wird der Prozess vor dem Landgericht Krefeld erneut aufgerollt.

"Seitdem ich mit den Vorwürfen konfrontiert bin, leide ich unter Depressionen", sagte der 58-jährige Pfarrer. Panikattacken belasteten ihn, was auch ein ärztliches Gutachten bestätigt. "Ich kriege Schweißausbrüche, wenn ich einkaufen gehen soll." Nach wie vor beteuert er seine Unschuld.

Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der evangelische Geistliche sich an dem Gefangenen F. vergangen hatte, den er seit August 2005 auf die Entlassung vorbereitete. Detaillierte Schilderungen der Begegnungen durch F. hatten den Ausschlag gegeben. In zwei weiteren Anklagepunkten, einer davon betraf einen anderen Gefangenen, hatte das Gericht ihn frei gesprochen.

Der Pastor, der sich seitdem vorzeitig im Ruhestand befindet, machte ausführlich von seinem Recht Gebrauch, die Vorgänge aus seiner Sicht darzustellen. "Kein Gefangener muss zum Seelsorger gehen, das ist freiwillig." Er begründete, dass die Kontakte zwischen ihm und F., der wegen Drogenbesitz und Betrug einsaß, aufgrund der Dienstpläne gar nicht so häufig hätten stattfinden können, wie von diesem dargestellt.

Vielmehr habe der damals 32-jährige Gefangene seine für Mitte Dezember vorgesehene Entlassung und die privilegierte Unterbringung in der Abteilung für Drogen-Aussteiger durch Haschischkonsum zunichte gemacht. Daraufhin wurde er in der Zelle eines lebenslänglich wegen Mordes Verurteilten untergebracht. "Der soll ihm Geld aus einer Erbschaft angeboten haben", erzählte der Geistliche aus den Gesprächen. "Ich habe ihn gewarnt." Später hatte er den Eindruck, die Beiden seien ein Paar.

Die Anzeige gegen den Geistlichen stützte sich auf eine Aussage des Lebenslänglichen. Der hatte weiter Kontakte zu F., auch nach dessen Entlassung. Er besuchte ihn häufig, bekam Geld von ihm überwiesen, bis er Anstaltsverbot bekam. "Er stand im Verdacht, Drogen in die Anstalt gebracht zu haben", erläuterte der als Zeuge geladene stellvertretende Anstaltsleiter Dieter Grave.

Im Februar 2008 wurde F. erneut verurteilt, seit Juni saß er wieder in Anrath, seit Juli wieder in der gleichen Abteilung wie der Lebenslängliche. "Unglücklich", nannten die Richterin und die Rechstanwältin des Geistlichen diesen Umstand. Erst am Tag vor Beginn der Berufungsverhandlung wurde er nach Geldern verlegt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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