Anrath: Freispruch für früheren Pfarrer

Gericht hielt Belastungszeugen für unglaubwürdig.

Anrath. Der Angeklagte brauchte keine Erklärung abzugeben: Die Erleichterung war ihm anzusehen. Mit einem Freispruch endete am Freitag die Verhandlung gegen den früheren Anrather Gefängnis-Pfarrer. Der Mann war in erster Instanz im Dezember 2007 wegen sexuellen Missbrauchs zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sowohl er wie auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Die Vorwürfe, der Geistliche haben sich an einem Gefangenen vergangen, konnten nicht erhärtet werden. Die Aussagen der Hauptbelastungszeugen seien zu dünn gewesen, betonte die Vorsitzende Richterin Kristin Kraft-Efinger in ihrer Begründung.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Bei der gestrigen Verhandlung standen keine neue Zeugenaussagen an, ebenso wenig wurde nochmal in die Beweisaufnahme eingestiegen. Nach etwa eineinhalb Stunden stand das Urteil fest.

Erfolgreich hatte die Verteidigung geltend gemacht, dass es sich bei den Aussagen der Hauptbelastungszeugen um Racheakte handelte. Entscheidend war wohl auch die letzte Vernehmung eines der Hauptzeugen in der Verhandlung Anfang März. Immer wieder hatte der sich in Widersprüche verstrickt.

Der frühere Pfarrer war seit 1987 im Anrather Gefängnis. Er traue sich nicht mehr auf die Straße, weil er sich beobachtet fühle, hatte er zu Beginn der Berufungsverhandlung erklärt.

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