Tönisvorst Angebliche Dachdecker ergaunern unangemessenen Arbeitslohn

Tönisvorst-St.Tönis. Schon am Donnerstag, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr wurde ein 80 jähriger St.Töniser Opfer eines "Dachdeckerbetrüger-Duos". Gegen 12.00 Uhr schellte ein junger Mann an der Haustür auf der Straße Biwak und wies die Ehefrau des Geschädigten auf Schäden am Dach hin.

Tönisvorst: Angebliche Dachdecker ergaunern unangemessenen Arbeitslohn
Foto: Patrick Seeger

Der junge Mann konnte ein Angebot für eine sofortige Reparatur unterbreiten. Diesem Angebot wurde zunächst zugestimmt, da der Mann auch Fotos vom Dachschaden gezeigt hatte.

Die Reparaturkosten sollten im vierstelligen Eurobereich liegen. Der Geschädigte handelte diesen Preis noch herunter, wurde dann jedoch überrascht, als dieser Mann und sein älterer Begleiter weitere Schäden am Dach festgestellt haben wollten. Der Reparaturpreis erhöhte sich dadurch deutlich und der Geschädigte zahlte dann auch den Betrag im vierstelligen Eurobereich. Später stellte ein örtlicher Dachdecker fest, dass dieser Preis drastisch überhöht war.

Die beiden Männer können gut beschrieben werden. Ein Mann war ca. 25 Jahre alt, ca.170 cm groß. Der andere Mann war ca. 50 Jahre alt, ca.180 cm groß und hatte eine gedrungene Figur, beide sprachen hiesigen Dialekt. Die beiden Männer waren mit einem grauen Lieferwagen mit der seitlichen Aufschrift: "Dachdecker...." unterwegs. Hinweise zu den Personen oder dem verwendeten Fahrzeug erbittet die Kriminalpolizei unter der Rufnummer 02162/377-0 Die Polizei warnt:

Es ist durchaus möglich, dass auch in den nächsten Tagen in Tönisvorst oder andernorts im Kreisgebiet Betrüger mit dieser oder einer abgewandelten Masche versuchen werden, ältere Menschen zu Dienstleistungen oder Geschäften an der Haustür zu bewegen. Diese kriminelle Masche wird von Tätern genutzt, um in das Haus zu gelangen, dort zu stehlen, oder bevorzugt ältere Menschen mit den angeblichen Dienstleistungen zu betrügen. Lassen Sie sich nicht auf Haustürgeschäfte ein. Seriöse Firmen unterbreiten ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe prüfen können. Sie verschicken Kostenvoranschläge und Erstellen ordnungsgemäße Rechnungen, die Sie mittels Überweisung zahlen können. Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer einer Straftat werden, informieren Sie bitte umgehend die Polizei.

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