Tönisvorst/Kempen Abgeschobener Flüchtling war zuvor straffällig geworden

Im Dezember hatten etwa 250 Menschen in Kempen gegen die Abschiebung des in Tönisvorst lebenden Alimadad N. (20) demonstriert. Landrat Andreas Coenen erklärte nun Hintergründe.

Tönisvorst/Kempen: Abgeschobener Flüchtling war zuvor straffällig geworden
Foto: Wolfgang Kaiser

Tönisvorst/Kempen. Es war ein emotional bewegender Moment, der sich wenige Tage vor Weihnachten auf dem Kempener Buttermarkt abgespielt hat. Vertreter von Flüchtlingsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften und Parteien hatten zu einer Mahnwache aufgerufen, und viele Bürger waren diesem Aufruf gefolgt. Der stumme Protest der rund 250 Menschen richtete sich gegen die von den Behörden verfügte Abschiebung des 20-jährigen afghanischen Flüchtlings Alimadad N. Er war am 12. Dezember in Ausreisegewahrsam genommen und wenige Tage später gemeinsam mit anderen ausgewiesenen Flüchtlingen in seine Heimat ausgeflogen worden.

Die Empörung war groß bei all denjenigen, die Alimadad kannten und sich für den jungen Flüchtling eingesetzt haben. Einer von seinen Unterstützern war Michael Stoffels vom Arbeitskreis Asyl und Menschenrechte in Kempen. Er beschrieb den 20-Jährigen als einen jungen Mann, der sich in Deutschland integrieren wollte. Seit Juli 2014 lebte der Afghane in Deutschland, zuletzt in Tönisvorst.

Alimadad besuchte unter anderem das Rhein-Maas-Berufskolleg in Kempen, absolvierte einen Orientierungskurs bei der Kreishandwerkerschaft. Dort habe er, so Stoffels, gezeigt, dass er Talent für einen Beruf im Bereich Elektrotechnik besaß. Über die Kreishandwerkerschaft bekam Alimadad ein Praktikum in einem Betrieb, wo es auch schon eine Option auf eine Stelle gab.

Doch dann wurde der 20-Jährige festgenommen. Während es zunächst hieß, er sei in einem Klassenraum des Berufskollegs Kempen festgenommen worden, wurde jetzt bekannt, dass die Festnahme im Sozialamt der Stadt Tönisvorst stattfand. Klarheit in die Angelegenheit bringt mittlerweile ein Schreiben des Landrats an die Kreistagsfraktion der Grünen. Deren Vorsitzender Jürgen Heinen hatte in der Kreistagssitzung vom 15. Dezember um Hintergründe zu der Abschiebung von Alimadad und eines weiteren jungen afghanischen Flüchtlings aus dem Kreis Viersen gebeten, die mit einer Sammelabschiebung am 14. Dezember in ihr Herkunftsland zurückgebracht worden sind.

Aus dem Antwortschreiben von Landrat Andreas Coenen vom Dienstag dieser Woche ergibt sich, dass die zuständigen Ausländerbehörden, unter anderem das Ausländeramt des Kreises Viersen, in der Angelegenheit offenbar nach Recht und Gesetz gehandelt haben. Der Asylantrag von Alimadad N. war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Mitte Mai vergangenen Jahres abgelehnt worden. Die Entscheidung war spätestens seit dem 21. Juni 2016 „bestandskräftig“, wie es in dem Schreiben des Landrates an die Kreisgrünen heißt.

Der 20-Jährige sei ausreisepflichtig gewesen, so der Landrat weiter. Er sei entsprechend darüber informiert worden. Da Duldungsgründe nicht vorgelegen hätten, sei er zur Abschiebung angemeldet worden. Während seines Aufenthaltes in Deutschland seien gegen Alimadad N. zwei Strafbefehle erlassen worden, so der Landrat. Auf die Erteilung einer sogenannten Ausbildungsduldung habe er wegen seiner „strafrechtlichen Verurteilungen“ keinen Anspruch gehabt. Die Rechtmäßigkeit der Abschiebung sei zudem durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden. rei

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