Vorwurf Vergewaltigung:Viersener freigesprochen

Aussagen des vermeintlichen Opfers waren nicht konkret genug.

Viersen. Die Staatsanwältin hatte dem Angeklagten aus Viersen vorgeworfen, im Sommer 2012 die inzwischen 22 Jahre alte Tochter seines Arbeitskollegen vergewaltigt und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Mit Drohungen, ihrem Vater etwas an zu tun, soll der 61-Jährige die junge Frau gefügig gemacht haben. Nun wurde er freigesprochen.

Bereits am ersten Prozesstag vor der Ersten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts machte der Viersener eine Aussage. Die Familie des Arbeitskollegen und deren Tochter kenne er seit Jahren. Die Tochter seines Kollegen habe ihn häufiger auf seinen Touren mit dem Lkw begleitet. Dafür habe sie von ihm Taschengeld bekommen. Auch als die 22-Jährige eine Lehre als Verkäuferin machte, sei er mit ihr in Verbindung geblieben. Zur Gesellenprüfung gab es Geldgeschenke von dem 61-Jährigen. Als die junge Frau mit Drogen in Kontakt geriet, soll sie den Viersener häufiger um finanzielle Hilfe gebeten haben.

In seiner Aussage gab der Angeklagte zu, dass es 2012 auf einem Wochenendausflug nach Cochem im Doppelzimmer mit Doppelbett zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Aber das sei keine Vergewaltigung gewesen. Auch habe sich die 22-Jährige von ihm in eindeutigen Posen fotografieren lassen.

Die 22-Jährige dagegen hatte im Oktober 2012 die Polizei aalarmiert und den Viersener angezeigt. Sie beschuldigte ihn, sie bedroht und zu den sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Er habe gedroht, sie totzuschlagen. „Der hat auch meinen Vater beleidigt. Unter Alkohol wurde der aggressiv“, sagte die 22-Jährige in ihren Aussagen. „Ich hatte Angst vor dem Angeklagten und hab mich auch geekelt.“

Am Ende war ihre Aussage nicht konkret genug. Warum sie beispielsweise immer wieder zu dem Viersener ging und sich Geld geben ließ, konnte sie wegen des Einflusses von Drogen offenbar nicht mehr sagen.

Die Staatsanwältin forderte Freispruch für den Angeklagten, der bisher noch nie aufgefallen war. Das Gericht schloss sich dem Antrag an und sprach den Viersener auf Kosten der Staatskasse vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

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