Viersener soll Tochter missbraucht haben

13-Jährige belastet ihren Vater vor Gericht.

Viersen. Nach einer gescheiterten Ehe soll ein heute 37-Jähriger seine heute 13-jährige Tochter bei verschiedenen Gelegenheiten in der Zeit von 2012 bis 2014 sexuell missbraucht haben. Deshalb muss der Viersener jetzt vor dem Jugendschöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Er bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwältin.

Für die Tochter und deren jüngeren Bruder hatte die Mutter (31) das alleinige Sorgerecht erhalten. Die Kinder besuchten den Vater meistens am Wochenende. Manchmal übernachteten sie dort, entweder zu zweit oder eines der Kinder allein. Bei solchen Besuchen soll sich der Vater an der Tochter vergangen haben. Im August 2014 wurde er angezeigt.

Kurz zuvor hatte sich das Mädchen dem Lebensgefährten (39) der Mutter anvertraut. „An dem Tag kam ich von der Arbeit und hörte den Streit zwischen Mutter und Tochter“, erinnerte sich der 39-Jährige im Gerichtssaal. Der Streit sei nichts Besonderes gewesen. Das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter sei damals angespannt gewesen, so der Zeuge. Die Tochter habe im Kinderzimmer geweint und gesagt: „Es tut mir leid. Eigentlich will ich gar nicht so zu Mama sein, aber mir geht es jetzt genauso wie meiner Freundin.“

Die Freundin soll offenbar ebenfalls missbraucht worden sein. Details habe ihm das Mädchen nicht berichtet, ergänzte der Lebensgefährte. „Mama, der Papa hat mich angefasst“, hatte sich das Mädchen schließlich der Mutter anvertraut.

Über Einzelheiten hatte die Tochter mit ihr nicht gesprochen. „Und ich konnte mein Kind nicht schützen“, bedauerte die 31-Jährige. „Ich wünsche mir nur, dass er bestraft wird“, ergänzte die Hausfrau leise. Für die Tochter sei eine Therapie vorgesehen, so die Mutter. Zur Zeit leide das Mädchen unter Schlafstörungen. In der Schule habe es massive Probleme.

In ihrer Zeugenaussage, die die 13-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit machte, belastete sie den Vater. Jetzt soll die Freundin der Tochter als Zeugin gehört werden, so der Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. krü

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