Erzieherin unter Mordverdacht : Mordfall Greta - Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein
Kleve Im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Mord an einer Dreijährigen in einer Viersener Kita hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Fehler eingeräumt. Informationen seien nicht weitergegeben worden.
Nach dem Mord an der dreijährigen Greta in Viersen hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Fehler eingeräumt. Frühere Hinweise zur psychischen Auffälligkeit der inzwischen mordverdächtigen Erzieherin seien nicht weitergegeben worden, obwohl dies vorgeschrieben sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Bei vorangegangenen älteren Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat seien Erkenntnisse zur psychischen Verfassung der Kindergärtnerin aufgetaucht, die der Aufsichtsbehörde ihrer Kindertagesstätte hätten mitgeteilt werden müssen. Die Behörde hatte die Ermittlungen gegen die inzwischen mordverdächtige Erzieherin wegen geringer Schuld eingestellt.
Eine Rechtsmedizinerin hatte dabei festgestellt, dass die Erzieherin dringend psychologische Hilfe benötige und es sich bei der Straftat um einen Hilferuf gehandelt haben könnte. Die Erzieherin selbst habe den Bedarf bestätigt. Sie und ihre Eltern hätten versichert, dass man sich um professionelle Hilfe kümmern werde.
Weil nicht auszuschließen gewesen sei, dass die psychische Verfassung der Frau auch eine Gefahr für die betreuten Kinder darstellen könne, hätte dies der Aufsichtsbehörde trotz der eingestellten Ermittlungen gemeldet werden müssen, so Oberstaatsanwalt Günter Neifer.
Die Behördenspitze habe mit der ermittelnden Staatsanwältin bereits ein ausführliches Gespräch geführt und sie für die Mitteilungspflichten „sensibilisiert“.