Zivilcourage: „Man kann doch nicht einfach wegsehen“

Niemand muss sich in Gefahr bringen, sagt die Polizei. Aber Hilfe rufen ist Pflicht.

Kreis Viersen. Respekt und Anerkennung haben sie vor Gericht bekommen, ein Dankschreiben von der Viersener Polizei. Hätten die drei Willicherinnen im Oktober letzten Jahres nicht so beherzt eingegriffen, würde Durkadin T. nicht mehr leben. Der von ihr getrennt lebende Ehemann hatte der 31-Jährigen vor dem Haus in Wekeln aufgelauert und auf sie eingestochen. Die zufällig vorbei kommenden Willicherinnen gingen dazwischen, der Mann flüchtete. Durkadin T. überlebte, lebensgefährlich verletzt.

Ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig Zivilcourage ist. Wie auch der Fall eines 77-jährigen Mannes, der 2004 in Breyell dazwischenging, als ein 22-Jähriger auf einen 16-Jährigen einprügelte und noch auf ihn trat, als dieser schon am Boden lag. Dabei wurde der 77-Jährige selbst verletzt, erlitt eine blutende Platzwunde. Dennoch sagte der Senior später: "Ich würde es wieder tun. Man kann doch nicht einfach wegsehen."

Aber wer Zivilcourage zeigt, wer sich einmischt, lebt gefährlich, wie der Fall in München zeigt. Da hatte ein 50-Jähriger Kinder schützen wollen, die von 17 und 18 Jahre alten Jugendlichen erpresst worden waren. Die Jugendlichen prügelten und traten den 50-Jährigen zu Tode.

Also besser wegsehen? "Keinesfalls", sagt Antje Heymanns von der Viersener Polizei. Man dürfe nicht weggucken. "Hinsehen, handeln, Hilfe holen" seien die richtigen Stichworte. Niemand erwarte, dass man sich selbst in Gefahr bringe. Aber es sei wichtig, Hilfe zu holen, die Polizei zu alarmieren. "Dafür ist der Notruf 110 da, und ein Handy hat heute praktisch jeder zur Hand", so Heymanns.

Ansonsten, sagt die Polizeisprecherin, laufe man Gefahr, sich selbst strafbar zu machen wegen unterlassener Hilfeleistung. Deshalb gelte der Leitspruch: "Lieber einmal zuviel als einmal zuwenig die Polizei alarmieren", so Heymanns.

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