Wenn Trickdiebe klingeln

Betrüger haben vor allem ältere Menschen im Visier. Polizei und Niederrheinwerke raten zur Vorsicht.

Viersen. "Guten Tag, Frau Meier, wir kommen vom örtlichen Wasserwerk und müssten mal in ihre Wohnung - den Zähler ablesen." Was so harmlos beginnt, kann böse enden: Immer wieder versuchen Unbekannte auch in Viersen, sich unter der "Legende" (so nennt es die Polizei), sie kämen in Sachen Strom, Gas oder Wasser, Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.

Oft sind ältere Menschen die Opfer, denen nach dem ungebetenen Besuch Geld und Schmuckstücke fehlen - gestohlen von Trickdieben.

"Zentraler Punkt ist der Ausweis", sagt Christina Achtnich, Sprecherin der Viersener Niederrheinwerke. "Alle Leute, die von uns kommen - ob Mitarbeiter aus dem eigenen Haus oder von Fremdfirmen - haben einen solchen dabei." Auf dieser kleinen Karte müsste, so es sich um eine echte handelt, unbedingt Folgendes zu sehen sein: die Aufschrift "Niederrheinwerke", das Logo des Unternehmens, der Name des Ausweisträgers sowie dessen Foto.

Bestehen Zweifel an der Echtheit des Dokuments, sollte man vor Einlass bei der angebenen Institution anrufen und sich nach den Mitarbeitern und ihrem Auftrag erkundigen. Das raten sowohl die Niederrheinwerke als auch die Kreispolizei. Wichtig dabei: Die richtige Nummer selbst zu wissen oder nachzuschlagen, um nicht auf falsche Angaben am Telefon hereinzufallen.

Laut Achtnich gibt es in Viersen rund 40.000 Ablesungen im Jahr; meistens geschieht dies unangemeldet - der Verwaltungsaufwand wäre zu groß. Außerdem werden etwa 4000 Zähler jährlich ausgetauscht. Auch hier müssen die Kunden damit rechnen, dass Mitarbeiter vor der Tür stehen, ohne vorher Bescheid gesagt zu haben.

Ein "Sonderfall" sei Tönisvorst, wo die Niederrheinwerke ebenfalls Versorger sind. Momentan werden dort die nötigen Zähler-Daten von den Bewohnern selbst abgelesen, auf einem Formular notiert und an das Unternehmen geschickt. Möglicherweise wird dieses Verfahren aber noch in diesem Jahr umgestellt. Das würde aber bekannt gegeben, so die Sprecherin.

Ein weiterer Punkt, den Christina Achtnich in diesem Zusammenhang betont, ist das Thema Bargeld-Zahlung: "Normalerweise verlangen die Mitarbeiter kein Bargeld."

Eine Ausnahme sei der Mahnfall: Bei säumigen Kunden könnte es schon mal vorkommen. "Aber auch dann können sich die Mitarbeiter selbstverständlich ausweisen."

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