NRW-Landtagswahl im Kreis Viersen Wahlhilfepakete für sehbehinderte Menschen

Kreis Viersen · Wahlberechtigte, die hochgradig sehbehindert sind, können Wahlhilfepakete und Unterstützung am Telefon erhalten. Die Wahlhilfe ist für sie kostenlos.

 Am 15. Mai ist Landtagswahl in NRW.

Am 15. Mai ist Landtagswahl in NRW.

Foto: dpa/Henning Kaiser

. (naf) An wahlberechtigte blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die bei der Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, ihre Stimme geheim abgeben möchten, werden zur Unterstützung vorab Wahlhilfepakete verteilt. Darauf weist der Kreis Viersen hin. Die Pakete enthalten demnach je eine Wahlschablone und eine akustischen Gebrauchsanweisung auf CD. Die Inhalte der Stimmzettel werden darüber hinaus über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos.

 Wahlschablonen sollen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen dabei helfen, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, wie der Kreis Viersen informiert, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler in der Wahlkabine ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

Um zu erfahren, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen, können sie einen Anruf tätigen: „Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus dem Kreis Viersen unter der Rufnummer 0800/00096710 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine“, so die Kreisverwaltung.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete sowie der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Der Kreis Viersen weist darauf hin, dass Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, ihre Wahlhilfen automatisch erhalten. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch unter Tel. 02159/96550 anfordern. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kommunalaufsicht des Kreises Viersen unter Tel. 02162/391042 oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen unter:

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