Idee in Viersen Stadt will Signal für Tierheim-Hunde setzen

Viersen. · Politiker diskutieren eine Verlängerung der Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde auf zwei Jahre.

 Hundesteuer

Hundesteuer

Foto: dpa

Wer einen Hund aus einem ortsnahen Tierheim holt und bei sich aufnimmt, soll künftig durch eine erweiterte Steuerbefreiung dafür belohnt werden. Das hat die FDP bereits im August 2019 beantragt – und so schlägt es, wenn auch in anderer Form, Viersens Erster Beigeordneter Christian Canzler vor. „Wenn die Politik dem zustimmt, dann haben wir unser Ziel erreicht, Anreize zu schaffen, um Hunde aus dem Tierheim zu nehmen“, sagt Frank a Campo.

Der Vorsitzende des FDP-Stadtverband Viersen bezieht sich auf den Tagespunkt acht der Haupt- und Finanzausschusssitzung, die an diesem Montag im im Rathaus an der Bahnhofstraße stattfindet. Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus den beiden ortsnahen Tierheimen von bislang zwölf auf dann 24 Monate zu verlängern. „Eine Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung von einem auf zwei Jahre würde ein deutliches positives Zeichen für die Aufnahme eines Hundes aus einem der beiden ortsnahen Tierheime setzen“, schreibt Canzler und rechnet vor: „Diese Regelung würde den Haushalt voraussichtlich mit zusätzlich 400 bis 1100 Euro jährlich belasten.

Die FDP-Fraktion hatte im August 2019 den Antrag gestellt, die Steuer für Hunde, die Bürger aus dem Tierheim übernehmen, für zwei Jahre auszusetzen und danach eine weitere Steuerermäßigung von 50 Prozent einzuführen. Bislang ist es so, dass für Hunde aus dem Tierheim der neue Besitzer für ein Jahr keine Hundesteuer zu zahlen braucht. „Wir finden, dass Bürger besser unterstützt werden sollten, die einen Hund aus dem Tierheim nehmen“, sagt a Campo. Das diene dem Tierschutzgedanken. Mit der neuen Regelung sei das verstärkt der Fall.

Auch wenn dem Antrag der FDP nicht in Gänze nachgekommen würde, wäre die Partei mit der möglichen neuen Regelung zufrieden, wenn sie Zustimmung findet. „Der Tierschutz liegt uns am Herzen, und es ist gut für die Hunde, wenn sie ein Daheim finden“, sagt der FDP-Vorsitzende.

Er ist sich sicher, dass eine längere Steuerbefreiung auch ohne eine weitere Steuerermäßigung den einen oder anderen Bürger bei der Anschaffung eines Hundes zunächst an das Tierheim und die dortigen Vierbeiner denken lässt. Wobei sich die Regelung auf das Matthias-Neelen-Tierheim in Lobberich und das Tierheim in Mönchengladbach beziehen. Andere Tierheime oder Tierschutzorganisationen sollen nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht unter die Sonderregelung fallen.

Steuerbefreiung soll auch
für mehrere Hunde gelten

Die Stadt Viersen möchte nur mit Tierheimen zusammenarbeiten, die sie kennt und deren Haltungsbedingungen bekannt sind. So soll auch möglichen Missbrauchseffekten vorgebeugt werden. Bei einer Ausweitung auf Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet würde zudem eine belastende Konkurrenzsituation für die ortsnahen Tierheime geschaffen, deren Entlastung man sich letztendlich wünscht, um auch städtische Kosten zu sparen. Schließlich finanziert die Stadt Viersen mittels einer Umlage das Tierheim mit.

Hat das Tierheim aufgrund weniger Tiere geringere Kosten, senkt sich die Umlage entsprechend. Viersener Bürger könnten bei einer Ausweitung auf sonstige Tierschutzeinrichtungen ausweichen. Dazu würden dann auch solche Einrichtungen zählen, die Hunde aus dem Ausland importieren oder vermitteln. Es könne nicht Sinn einer örtlichen Satzungsregelung sein, diese Tierschutzvereine zu Lasten der ortsnahen Tierheime zu unterstützen, argumentiert die Verwaltung.

Die Steuerbefreiung in Viersen soll nicht nur für einen Hund gelten, sondern auch für mehrere, wenn diese ebenfalls aus den beiden genannten Tierheimen stammen. Die Hunderasse spielt dabei keine Rolle. Auch sogenannte Listenhunde werden steuerbefreit.

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