Petition im Kreis Viersen Petition: Kastrationspflicht für Katzen gefordert

Kreis Vierse · Die Zahl der verwilderten Hauskatzen im Kreis Viersen nimmt zu. Der Tierschutzverein „Notfelle Niederrhein“ schlägt Alarm und hat eine Petition für eine Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen ins Leben gerufen.

 Freilaufende Katzen müssen kastriert und registriert werden: Das fordert der Verein „Notfelle Niederrhein“.

Freilaufende Katzen müssen kastriert und registriert werden: Das fordert der Verein „Notfelle Niederrhein“.

Foto: Ingo Wagner

Die Kastrations- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen hat im Kreis Viersen die Politik schon mehrmals beschäftigt. Anträge wurden gestellt, diskutiert und bis auf Willich, wo es seit einigen Jahren eine solche Vorgabe gibt, abgelehnt. Vor dem Hintergrund der Zunahme der verwilderten Hauskatzen, die letztendlich das Ergebnis von unkontrollierter Fortpflanzung sind, hat der Tierschutzverein „Notfelle Niederrhein“ einen erneuten Anlauf für die Einführung einer Kastrations- und Registrierungspflicht gemacht. Sie fordern Landrat Andreas Coenen (CDU) auf, sich einzubringen und haben eine Petition ins Leben gerufen, die dem Kreis Viersen überreicht werden soll. Im Januar gestartet, haben bislang mehr als 3000 Menschen aus dem Kreis Viersen ihre Unterstützung demonstriert. Nächstes Ziel sind 5000 Unterschriften.

Im Kreis Viersen leben geschätzt 10 000 verwilderte Hauskatzen. Das Leid dieser Katzen ist unermesslich hoch. Sie leiden Hunger, haben Krankheiten und vermehren sich ungehindert weiter, was zu immer mehr Elend führt. Ein Teufelskreislauf, der nur durch Kastration unterbrochen werden kann. „Seit drei Jahren liefern wir dem Veterinäramt vom Kreis Viersen Zahlen betreffend die verwilderten Hauskatzen“, sagt Heike Neuser vom Vorstand von „Notfelle Niederrhein“. Die Zahlen sind steigend, was sich allein in den Kastrationen ausdrückt, die der Verein seit Jahren durchführt. Wurden vor zwei Jahren 180 Tiere durch „Notfelle Niederrhein“ kastriert, lag die Zahl im vergangenen Jahr bei 300 Katzen.

Die Kastration und auch das Betreiben der Futterstellen übernehmen die „Notfelle Niederrhein“ auf eigene Kosten. Vom Kreis Viersen gibt es über das Katzenkastrationsförderprogramm einen Zuschuss, mit dem die vorhandenen Kosten aber nicht gedeckt werden können. Daher ist der Verein auf weitere Spenden angewiesen, um seine Arbeit fortsetzen zu können. Wobei das Betreiben der Tier-Tafel in Süchteln ebenfalls zu seinen Aufgaben gehört.

„Mit der Kastrations- und Registrierungspflicht hätten wir auch eine andere Handhabe, wenn wir zum Beispiel auf landwirtschaftlichen Anlagen nachfragen, ob Katzen kastriert werden dürfen. Jetzt erleben wir es oft, dass wir verjagt werden“, sagt Tanja Kawaters vom Vorstand der „Notfelle Niederrhein“. „Wäre eine Kastration aber verpflichtend, denke ich, dass wir ein ganz anderes Handling hätten. Dann würde unsere Arbeit sicherlich begrüßt und es könnten mehr Tiere kastriert werden“, ergänzt sie.

Der Verein selber hat sich ein Auswilderungsgehege angeschafft, das auch gegen eine Kaution verliehen wird. Dabei handelt es sich um ein zwei Mal zwei Meter großes Gehege mit Dach, Schutzhütte, Kratzbaum und Katzentoilette. Wenn ein Bauernhof oder ein Reitstall Katzen, die kastriert wurden, zurückerhält, können sie zwecks Beobachtung nach der Operation für einige Tage in einem solchen Gehege leben. Das gleiche gilt für verwilderte Hauskatzen, deren Futterstelle nicht mehr versorgt werden kann. Wenn sie umgesiedelt werden müssen,  geht das Gehege für zwei bis drei Wochen am neuen Futterstandort in den Einsatz, damit sich die Tiere an das neue Daheim gewöhnen.

Eine Anfrage unserer Redaktion an den Kreis Viersen mit der Bitte um eine Stellungnahme des Landrats zum Thema Kastrations- und Registrierungspflicht blieb unbeantwortet. Die Pressestelle des Kreises Viersen teilte lediglich mit: „Die gesammelten Daten und die Ausführungen der einzelnen Tierschutzvereine im Kreis Viersen, bieten bisher keine belastbaren Grundlagen, um die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen zu können. Daher wäre der Erlass einer Katzenschutzverordnung für den gesamten Kreis Viersen rechtswidrig“. Bei den vom Kreis beschriebenen Voraussetzungen handelt es sich um Katzenhotspots und leidende Tiere. Laut dem Kreis liegen im Kreisgebiet keine Katzen-Hotspots vor und an den Tieren könnten keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Eine Einführung einer Kastrations- und Registrierungspflicht ist nicht gegeben. Bei „Notfelle Niederrhein“ setzt man nun auf die Petition. Der Verein hofft auf viele Unterschriften, um ein Umdenken einzufordern.

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