Totschlag: Mildere Strafe für Angeklagten?

Möglicherweise lässt das Gericht den Mordvorwurf gegen den 46-jährigen Alexander B. fallen. Er soll seine Frau erstochen haben.

Viersen. Am Morgen des 10. November 2013 soll Alexander B. (46) seine 39-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Viersen heimtückisch ermordet haben. So steht es in der Anklageschrift. Nach Zeugenvernehmungen sind die Richter jetzt aber zu der Auffassung gelangt, dass es sich auch um Totschlag handeln könnte — in einem minderschweren Fall sogar, denn der psychologische Gutachter kommt zu dem Schluss, dass Alexander B. möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig war. Damit kann der Angeklagte mit einer deutlich geringeren Strafe rechnen.

Das hat das Gericht bislang herausgefunden: An diesem Morgen gab es Streit zwischen den Eheleuten — nicht zum ersten Mal. Die Frau soll ihrem Mann vorgeworfen haben, impotent zu sein, soll ihn immer weiter gereizt haben.

Beide hatten reichlich dem Alkohol zugesprochen. Im Blut des Opfers fanden Gerichtsmediziner später 3,2 Promille Alkohol, beim Täter 2,5. Die habe man ihm aber kaum angemerkt — darüber gibt der sogenannte „Torkelbogen“ Aufschluss.

Den füllen Polizisten aus, die eine Alkoholkontrolle durchführen. Dabei geht es darum, welche Fähigkeiten jemand noch besitzt — auf einer Linie gehen, den Finger bei geschlossenen Augen zur Nase führen und andere Tests gehören dazu. Dabei war Alexander B. kaum auffällig gewesen.

Allerdings könnte trotzdem eine Affekthandlung vorgelegen haben, als er in seiner Wut, weil die Frau ihn beleidigte, zu dem langen Küchenmesser griff und zustach.

In der Anklageschrift heißt es noch, er sei auf die arglos auf der Couch liegende Frau zugegangen und habe ihr das Messer von hinten ins Herz gestochen. Damit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt gewesen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass er wohl eher noch während des Streits zu dem Messer gegriffen hat und seine Frau von vorne anging.

Außerdem ging es in der Verhandlung vor dem Mönchengladbacher Landgericht am Dienstag darum, dass er an diesem Morgen um 6.49 Uhr nicht nur die Polizei anrief, sondern dabei auch einen Rettungswagen anforderte, weil seine Frau dringend Hilfe brauche.

Am nächsten Prozesstag am kommenden Montag könnte das Verfahren damit schon früher als erwartet mit einem Urteil zu Ende gehen.

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