Tod auf der Kartbahn - doch fahrlässig?

Niederkrüchten. Anderthalb Jahre nach dem Tod eines Zehnjährigen auf der Kartbahn am Raderberg am 27. September 2008 hat nun das Amtsgericht Viersen einen Strafbefehl erlassen.

27 000 Euro soll Betreiber Heinz K. zahlen wegen fahrlässiger Tötung. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass die Strecke nicht ausreichend gesichert gewesen sei.

Bei seiner letzten Runde war der Junge in einen Reifenstapel gefahren, der die Bahn sichern sollte. Daran hatte das Kart sich hochgestellt, der Junge war mit dem Fahrzeug darüber katapultiert worden, hatte sich anschließend überschlagen und war unter dem Kart auf der Fahrbahn dahinter gelandet.

Ein Strafbefehl bedeutet, dass der Richter sich ohne eine mündliche Verhandlung der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen hat. Für fahrlässige Tötung gibt es einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder eben eine Geldstrafe.

Heinz K. hat nun zwei Wochen Zeit, um zu überlegen, ob er den Strafbefehl annimmt oder Einspruch einlegt. Wenn er widerspricht, kommt es dann doch zur mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal. Gestern wollte K. noch keine Angaben dazu machen, wie er sich verhalten wird.

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