Totes Kita-Kind in Viersen Mordfall Greta: Berufsverbot für Angeklagte gefordert

Mönchengladbach/Viersen · Die wegen Mordes angeklagte Erzieherin soll bei einem Schuldspruch nicht mehr in einer Kita arbeiten dürfen.

 Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll die Angeklagte nie mehr als Erzieherin arbeiten dürfen.

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll die Angeklagte nie mehr als Erzieherin arbeiten dürfen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im Prozess um die getötete Greta hat die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot für die angeklagte Erzieherin angeregt. Zudem forderte Staatsanwalt Stefan Lingens die Kammer auf, der Angeklagten den rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass eine Verurteilung auf Grund der „besonderen Schwere der Schuld“ möglich sei. Dies könnte sich strafschärfend auswirken.