Schock-Video von gequältem Kaninchen

Der Mitschnitt wurde ins Internet gestellt. Die Polizei hat den mutmaßlichen Täter ermittelt: Einen 15-jährigen Viersener.

Viersen. „Ich konnte das gar nicht zu Ende gucken, das hätte ich nicht ausgehalten“ — so oder so ähnlich reagieren Menschen, die seit Dienstag mit einem Video bei Facebook konfrontiert worden sind.

Eine Minute und 21 Sekunden lang ist der Film. Ein Junge liegt auf einem Bett. „Man darf mich nicht sehen, man darf mich nicht sehen“, ruft er seinem Kumpel hinter der Handy-Kamera zu.

„Ich zeig das doch niemandem“, entgegnet der — und filmt weiter, wie der Junge aufsteht, unter seinem Bauch ein Kaninchen hervorzieht und es gegen die Wand wirft. Das Tier quietscht vor Angst, versucht zu flüchten. Man hört die beiden Jungen lachen. Wieder und wieder fängt der eine das Kaninchen ein und wirft es vor die Wand.

Geschehen ist das alles am vergangenen Sonntag. Die Polizei hat inzwischen die Täter ermittelt. Denn der Zwölfjährige, der gefilmt hat, hat das Video natürlich doch an Freunde verschickt. Davon gingen etliche verstört zu ihren Eltern. So kam das Video auch zu einer Frau, die es dann am Dienstagnachmittag bei Facebook hochgeladen hat. Aus ihren Kommentaren ist ersichtlich, dass sie die Jugendlichen kennen muss. Sie weiß auch Dienstag schon, dass das Kaninchen „in Sicherheit“ ist.

Am Mittwoch gehen die ersten Hinweise bei der Polizei ein. Eltern von Kindern, die das Video bekommen haben, melden sich. Auch Facebook-Nutzer, die den Film im Netz gesehen haben, erstatten Anzeige.

Durch die Hinweise der Eltern ist es für die Polizei leicht, den zwölfjährigen Filmer und den 15-Jährigen, der im Film zu sehen ist, zu ermitteln. Am Mittwochmittag stehen Polizei und Kreis-Veterinäramt vor der Wohnungstür der Familie in Viersen. Dort finden sie aber weder den Täter noch das Kaninchen.

Das Tier ist zu einem Tierarzt gebracht worden, und den 15-Jährigen hat die Mutter in eine pädagogische Einrichtung außerhalb von Viersen gebracht, nachdem die ersten aufgebrachten Menschen vor der Wohnung auftauchten.

Dass das Kaninchen am Donnerstag noch in der Obhut des Tierarztes ist, bestätigt ein Sprecher des Kreises Viersen mittags. „Es hat erstaunlicherweise keine Knochenbrüche davongetragen.“ Man suche jetzt nach einem geeigneten Privathaushalt, der das Tier aufnehmen könne.

In die Familie komme es nicht zurück. Die vier Hunde und die Katze der Familie dürften aber bleiben, da ihr Gesundheitszustand nicht zu beanstanden sei, so der Sprecher weiter.

Der Zwölfjährige ist noch strafunmündig, ihn erwartet keine Strafe. Gegen den 15-Jährigen — der der Polizei wegen kleinerer jugendtypischer Taten, aber nicht wegen Gewalt oder Tierquälerei, bekannt war — wird wegen des Verdachts auf Tierquälerei ermittelt.

Ebenfalls im Fokus der Polizei: die Mutter, die das Video auf Facebook veröffentlichte. Bei ihr — und auch allen 3517 Menschen, die den Film später geteilt haben — besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches. Darin geht es um die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“.

Es ist verboten, jemanden in seiner Wohnung zu filmen. Und es ist verboten, irgendjemandem diese Aufnahmen zugänglich zu machen, und zwar egal, ob das durch das Verschicken per Handy oder Veröffentlichung auf einer Internetplattform geschieht.

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