Naturschutzgebiet im Kreis Viersen Zu viele Menschen – Wildtiere finden keine Ruhe mehr 

Kreis Viersen.  · Der Kreis Viersen verzeichnet einen Besucherandrang in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Im Depotgelände in Brüggen etwa rodeln die Besucher auf Wällen, die eigentlich dem Wild als Deckung dienen.

 Im Brüggener Depot halten sich viele Rodler nicht an die Vorgaben im Landschaftsschutzgebiet und stören Tiere in deren Rückzugsraum.

Im Brüggener Depot halten sich viele Rodler nicht an die Vorgaben im Landschaftsschutzgebiet und stören Tiere in deren Rückzugsraum.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Noch liegt Schnee, die Schlitten stehen bereit: Viele Menschen im Kreis Viersen zieht es voraussichtlich auch wieder am Wochenende nach draußen. Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete leiden derzeit unter den Besuchermengen, da sich die wenigsten Menschen naturkonform verhalten. Sie missachten die vorgegebenen Verhaltensregeln massiv und schädigen damit Fauna und Flora. „Würden sich die Besucher an die gesetzlichen Vorgaben halten, hätten wir eine Vielzahl von Problemen nicht und jeder könnte intakte Natur genießen“, betont Philippe Niebling von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen.

Schlitten werden eingepackt und mit dem Auto geht es jetzt vor allem an die Orte im Kreis Viersen, die Hügel bieten. Dazu gehört unter anderem das Depotgelände in Brüggen. Dort rodeln die Besucher auf den Splitterschutzwällen und sorgen damit für ein massives Problem. „Bei den Wällen handelt es sich um aufgehäuften Sand. Die Wälle dienen dem Wild als Deckung. Sie stellen Rückzugsorte für Tiere dar“, erläutert Niebling. „Durch die derzeitige massive Nutzung als Rodelfläche stehen sie dem Wild als Rückzugsflächen nicht mehr zur Verfügung. Zudem wird der Bewuchs zerstört. Ein einzelner Rodler wäre nicht so schlimm, aber die Menge ist nicht tragbar.“

In Naturschutzgebieten herrscht eine Anleinpflicht für Hunde

Und derzeit werde zu Hunderten auf den Wällen gerodelt. Wer im Kreis Viersen rodeln möchte, sollte dafür natürliche Hügel nutzen, wie sie in den Süchtelner Höhen vorkommen. Es gilt generell in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten, auf den öffentlichen Wegen zu bleiben und auch nicht in durch Baumstämme oder ähnliches abgesperrte Wege einzudringen. Die Problematik, dass Besucher aufgrund der Menschenmengen versuchen, in Bereiche zu gelangen, die eigentlich komplett der Natur und den dort lebenden Tieren vorbehalten sind, wird laut Kreis immer größer.

In Naturschutzgebieten herrscht eine Anleinpflicht für Hunde. In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde auf den Wegen frei laufen. Das setzt aber einen entsprechend erzogenen Hund voraus. Hunde, die Rehe, Hasen und Co. jagen, bringen die Tiere, selbst wenn sie sie nicht erwischen und reißen, in Lebensgefahr. Die Wildtiere fahren im Winter ihren Energiehaushalt auf ein Minimum zurück. Jede unnötige Flucht wie zum Beispiel vor frei laufenden Hunden kostet Energie und wird damit lebensgefährlich. Auch als Besucher gilt: keinen Wildtieren hinterherlaufen oder sich anschleichen. Lieber ein Fernglas einpacken und Wildtiere damit beobachten. Und das geht am besten, wenn man still ist. Vor Lärm flüchten die Tiere.

Auf Spaziergänge in der Dämmerung ist zu verzichten. Die Tiere treten zur Nahrungssuche heraus und möchten ungestört bleiben, um das wenige Vorhandene in Ruhe zu fressen. Ein weiteres Problem ist das Schlittschuh laufen auf diversen zugefrorenen Wasserflächen. Davon abgesehen, dass es lebensgefährlich sein kann, auf vermeintlich zugefrorenen Gewässern Schlittschuh zu laufen oder zu schlittern, sollte immer bedacht werden, dass es sich ebenfalls um einen Lebensraum handelt. Niebling sagt: „Wenn jeder ein wenig Rücksicht nimmt haben wir auch keine Probleme, denen wir nachgehen und die wir ahnden müssen.“

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