Protestaktion in Viersen : An allen Viersener Schulen wollen heute die Reinigungskräfte streiken
Viersen. Aktion ist Teil einer Streik-Welle der Gewerkschaft IG Bau, die bundesweit an ausgesuchten Einrichtungen stattfindet.
Die Stadt Viersen soll zum „Streik-Spot“ der Gebäudereinigung werden: „Kein Papierkorb wird mehr geleert, keine Toilette sauber gemacht, kein Fenster geputzt“, heißt es in einer Ankündigung der Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG Bau, die zu dem aufgerufen hat. Demnach sollen die rund 60 Reinigungskräfte der Viersener Schulen am Mittwoch, 25. September, in den Warnstreik treten.
Die Arbeitsniederlegung sei Teil einer 48-stündigen Streik-Welle in der Gebäudereinigung, die sich bundesweit auf ausgewählte Gebäude und Einrichtungen konzentriere. Die Gewerkschaft reagiert damit auf die Kündigung des Rahmentarifvertrags durch die Arbeitgeber der Reinigungsbranche.
„Die Unternehmen starten den Versuch, den Lohn zu drücken. Und das insbesondere bei denen, die ohnehin auf jeden Euro achten müssen: bei Teilzeitkräften und Mini-Jobbern“, sagt Antonia Kühn, Leiterin der IG Bau-Region Rheinland. „Die Arbeitgeber verlangen von den Reinigungskräften, dass sie eine Überstunde nach der anderen machen. Einen Zuschlag von 25 Prozent für die Mehrarbeit wollen sie aber nicht bezahlen“, kritisiert Kühn. Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden habe, dass auch Teilzeitkräften der Überstundenzuschlag zustehe, hätten die Arbeitgeber kurzerhand den Rahmentarifvertrag Ende Juli platzen lassen.
Was seitdem passiere, sei ungeheuerlich, so Kühn: „Viele Arbeitgeber versuchen, ihre Beschäftigten dazu zu überreden, geänderte Arbeitsverträge zu unterschreiben. Wer darauf eingeht, verliert viel. Es geht um massive Abstriche bei Lohn und Urlaub.“
Aus Arbeitgebersicht stellt sich die Situation anders dar: So erklärte das mit der Viersener Schulreinigung beauftragte Unternehmen, dass die Reinigungskräfte selbst starkes Interesse an bezahlten Überstunden hätten, um ihr Einkommen aufzustocken. Allerdings sei der seit dem Urteil zu zahlende Zuschlag für Überstunden in der damaligen Angebotskalkulation an die Stadt Viersen nicht enthalten gewesen. Entsprechend könne er die Reinigungskräfte nun nur dann mit bezahlten Überstunden beauftragen, wenn sie in einem veränderten Vertrag auf den 25-Prozent-Zuschlag verzichteten.