Prozess in Mönchengladbach Missbrauchsprozess wird fortgesetzt

Viersen/Mönchengladbach. · Ein Viersener und ein Krefelder sind angeklagt.

 Der Prozess wird am 11. August am Landgericht Mönchengladbach fortgesetzt.

Der Prozess wird am 11. August am Landgericht Mönchengladbach fortgesetzt.

Foto: dpa/Marius Becker

Schweigen im Saal 100 des Landgerichts Mönchengladbach: Erneut wurde in einem Prozess, der dem Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach zugeordnet wird, vor der ersten großen Jugendkammer Bildmaterial in Augenschein genommen. Dieses stammt aus dem „Sonderband Auswertungen Komplex Krefeld“, wie die Kammer mitteilte. Die Prozessbeteiligten begutachteten Bilder sowie einen Film, dessen Sequenzen in Fotos zerlegt wurden.

Zwei Männer müssen sich seit 29. April wegen verschiedener Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Schutzbefohlenen verantworten. Ein Krefelder (39) soll seine im Jahr 2009 geborene Tochter seit ihrem siebten Lebensjahr missbraucht haben. Ein 39-Jähriger aus Viersen ist angeklagt, seine heute elf Jahre alte Nichte seit 2015 sexuell und überwiegend schwer missbraucht zu haben. Insgesamt 170 Seiten umfasst die Anklageschrift mit mehr als 100 Vorwürfen zu Taten, die zwischen 2015 und 2019 geschehen sein sollen. Darunter der sexuelle Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren und die Herstellung, Verbreitung sowie der Besitz kinderpornographischer Schriften. Beide Männer sollen sich laut Anklage auch gemeinschaftlich an den Mädchen vergangen haben.

Die beiden sollen sich 2017 in einem Internetforum kennengelernt haben, das zum Austausch unter pädophilen Nutzern gedient habe. Dort habe der Krefelder gezielt nach Männern mit pädosexuellen Inzestpräferenzen gesucht. Nach einem ersten Kennenlernen im Frühjahr 2017 in Viersen sollen die Angeklagten wiederholt Treffen arrangiert haben. Dabei sollen sie die Geschädigten sexuell missbraucht haben. Von ihren Übergriffen fertigten sie Bilder und Videos an, tauschten diese untereinander aus.

Viersener Angeklagter
nur teilweise geständig

Am Montag ging es um die Inaugenscheinnahme von Bildmaterial vier angeklagter Taten, zu denen der Viersener sich nicht geäußert hatte, sowie um zwei Taten, die er gestanden hatte. Während der Krefelder sich in seiner Einlassung geständig zeigte und seinen Verteidiger erklären ließ, dass er „die volle Verantwortung für seine Taten“ übernehme, verhielt sich der Viersener in seiner Aussage deutlich zurückhaltender. Sein Anwalt gab für ihn etwa ein Drittel der Taten zu und leugnete etwa den gleichen Anteil der ihm zur Last gelegten Taten. Zu einem weiteren Drittel wollte er keine Angaben machen, diese Taten soll er gemeinsam mit dem Mitangeklagten durchgeführt haben. Der Prozess wird am 11. August fortgesetzt.

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