Prozessauftakt in Mönchengladbach Viersener wegen Brandstiftung angeklagt

Mönchengladbach/Viersen. · Ein 36-Jähriger soll in seiner Wohnung Feuer gelegt haben. Ein Nachbar entkam nur knapp.

 Im Juli 2019 brannte das Haus in Viersen-Süchteln ab. Einer der Mieter soll das Feuer gelegt haben.

Im Juli 2019 brannte das Haus in Viersen-Süchteln ab. Einer der Mieter soll das Feuer gelegt haben.

Foto: Günter Jungmann

Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung muss sich ein 36 Jahre alter Viersener ab Donnerstag, 16. Januar, vor der siebten großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wirft ihm vor, am Abend des 18. Juli 2019 absichtlich in seiner Mietwohnung in Viersen-Süchteln Feuer gelegt zu haben. Die Flammen griffen auf andere Gebäudeteile über. Der Viersener soll billigend in Kauf genommen haben, dass Hausbewohner und Nachbarn bei dem Brand sterben. Der Angeklagte bestreite, die Tat begangen zu haben, informierte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Sollte der 36-Jährige wegen versuchten Mordes verurteilt werden, seien bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Der Fall hatte im Sommer 2019 in Viersen für Aufsehen gesorgt: An jenem Donnerstagabend bricht in einem Wohn- und Geschäftshaus in Viersen-Süchteln ein Feuer aus, ein Feuerwehrmann, der in seiner Freizeit in einem nahegelegenen Bistro sitzt, sieht die Rauchsäule über dem Gebäude, stürmt hinein und holt einen gehbehinderten Bewohner heraus. Mehr als 60 Feuerwehrleute arbeiten bis in die Nacht daran, den Brand zu löschen. Erst gilt der damals 35-jährige Angeklagte als vermisst, doch schnell wird er verdächtigt, das Feuer gelegt zu haben. Er flieht vor der Polizei, die  eine Mordkommission eingerichtet hat, und wird zwei Tage nach dem Brand in einem Maisfeld gefasst.

Laut Anklage soll der Viersener an zwei Stellen in seiner Wohnung im Obergeschoss Feuer gelegt haben. Die Wohnung sei völlig ausgebrannt, ebenso wie der Dachstuhl. Der gehbehinderte Nachbar, der wie der Angeklagte im Obergeschoss wohnte, soll den Brand erst bemerkt haben, als der Hausflur bereits vollkommen verraucht gewesen sei. Der Mann soll nur gerettet worden sein, weil der Feuerwehrmann zufällig in der Nähe gewesen sei und den Brand entdeckt habe.

Feuerwehrmann rettete Bewohner in letzter Minute

Wenige Tage nach dem Brand hatte der Feuerwehrmann berichtet, wie er die Situation erlebte. Er habe die Rauchsäule gesehen, sei zum Haus gelaufen – „als niemand öffnete, habe ich die Tür aufgetreten.“ Er sei hinein gelaufen, habe im Dachgeschoss hinter einer offenen Wohnungstür den gehbehinderten Mann im beißenden Rauch sitzen sehen. „Er saß da mitten im Feuer.“ Gemeinsam hätten sie es nach draußen geschafft, bevor die hölzernen Zwischendecken eingestürzt seien. „Eine oder zwei Minuten später – und der Mann wäre verstorben.“ Der Hausbewohner wurde schließlich wegen einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Das Wohn- und Geschäftshaus in Viersen-Süchteln wurde nach dem Brand eingezäunt, die Renovierungsarbeiten sind bis zum heutigen Tage noch nicht abgeschlossen.

Der Vorsitzende Richter Lothar Beckers wird die Verhandlung am Landgericht Mönchengladbach leiten. Beginn ist am Donnerstag, 16. Januar, um 9.15 Uhr in Saal A 100. Der Prozess wird am Donnerstag, 23. Januar, fortgesetzt. Vier weitere Verhandlungstage sind danach noch vorgesehen.

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