NRW Neun Kilo Marihuana im Gepäck: Kurier verurteilt

Niederkrüchten/Mönchengladbach · Weil er Geld brauchte, ließ sich ein 30-Jähriger Mann aus Köln auf einen illegalen Auftrag ein: Er sollte Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland bringen. In Niederkrüchten-Elmpt flog er auf.

 Am Landgericht Mönchengladbach wurde das Urteil gesprochen.  Foto: dpa

Am Landgericht Mönchengladbach wurde das Urteil gesprochen. Foto: dpa

Foto: dpa/Marius Becker

Wegen einer Drogenkurierfahrt von den Niederlanden nach Niederkrüchten ist ein 30-jähriger Mann aus Köln am Dienstag zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nach einer kurzen Beweisaufnahme verurteilte die Zweite Große Strafkammer den Mann wegen der bewaffneten unerlaubten Einfuhr und der Beihilfe zum Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Da der Mann einen Nachweis seines Arbeitgebers vorlegen konnte, dass er auch im Falle einer Verurteilung weiter beschäftigt werde, wurde der Haftbefehl zwar aufrechterhalten, aber unter Zahlung einer Kaution in Höhe von 20 000 Euro und weiteren Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der 30-Jährige hatte im April 2021 knapp neun Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt. Polizeibeamte hatten den Fahrer auf der Autobahn 52 an der Ausfahrt Niederkrüchten-Elmpt kontrolliert. Dabei fanden sie die Drogen im Kofferraum, versteckt in einer großen Einkaufstasche.

Ein Wirkstoffgutachten ergab später das 156-fache einer nicht geringen Menge. In der Fahrertür stieß ein Beamter zudem auf einen Teleskopschlagstock. Vor Gericht gab er die Drogenkurierfahrt über seinen Verteidiger zu. Durch Kurzarbeit sei er in eine finanziell angespannte Lage geraten, habe seine Eltern und die Schwester nicht mehr finanziell unterstützen können. Ein ehemaliger Arbeitskollege, dessen Namen er vor Gericht nicht nennen wollte, habe gesagt, er kenne jemanden, der Kurierfahrer suche. Eine dritte Person habe ihn kurz darauf telefonisch kontaktiert.

Der Angeklagte sei dann wie vereinbart nach Almere in den Niederlanden gefahren. Vor Ort sei ein Mann in sein Auto eingestiegen, habe ihn zweimal um den Block gelotst und sei dann in einem Wohnkomplex verschwunden. Kurz danach sei der Mann mit einer Tasche wiedergekommen, die er in den Kofferraum gelegt habe. Der Mann habe erklärt, er werde nun vorfahren, um die „Grenze zu sichern“. Leider habe der Angeklagte den Kontaktmann aus den Augen verloren und sei dann hinter Roermond von der Polizei angehalten worden. Die genaue Drogenmenge habe er nicht genannt bekommen. Für die Fahrt habe er 1000 Euro erhalten sollen.

Der Kölner räumte vor Gericht ein, dass der aufgefundene Schlagstock sein Eigentum sei. Er habe ihn schon ein paar Jahre, aber vergessen, dass dieser immer noch im Auto liege, sagte er vor Gericht. Mit ihrem Urteil blieb die Kammer knapp unter der Forderung des Staatsanwalts: Dieser hatte fünf Jahre und neun Monate Haft gefordert.

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