Kreis Viersen: Wird Die Linke für die Wahl zugelassen?

Am Donnerstag wird entschieden ob Die Linke bei der Wahl antreten darf. Wegen handschriftlicher Ergänzungen auf der Wahlliste hatte die Kommunalaufsicht Beschwerde eingelegt.

Kreis Viersen. Darf die Partei Die Linke bei der Wahl zum Kreistag am 30. August antreten? Am Donnerstag (30.8.) entscheidet der Landeswahlausschuss über die Beschwerde der Partei. Der Kreis Viersen hatte die Linke nicht zugelassen für die Kommunalwahl. Bei den Wahllisten hatte es handschriftliche Ergänzungen ergeben; die sind laut Wahlgesetz nicht rechtmäßig.

Die Entscheidung in Düsseldorf hat auch weitere Auswirkungen im Kreis Viersen. Daran will sich der Kreiswahlausschuss orientieren, wenn er am Freitag, 17 Uhr, in einer Sondersitzung über die Wahlvorschläge in der Stadt Viersen befindet.

Die Stadt hatte alle Wahlvorschläge zugelassen - obwohl es ebenfalls handschriftliche Ergänzungen auf den Wahllisten gegeben hatte. Dagegen hatte die Kommunalaufsicht Beschwerde eingelegt.

Gibt der Landeswahlausschuss der Beschwerde der Linken statt, dürften wohl auch in Viersen alle Parteien antreten. Lehnt der Landeswahlausschuss die Beschwerde ab, dürfen die Linken wohl auch nicht in der Stadt Viersen antreten.

Davon betroffen wäre auch das Bündnis BSB sowie FürVie mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Hans-Willi Pertenbreiter. FürVie hatte bei der letzten Kommunalwahl 16,9 Prozent der Stimmen erhalten.

Die Sitzung am Freitag, 17 Uhr, im Forum des Kreishauses in Viersen ist öffentlich.

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