Kreis Viersen: Die Autonomie des Patienten

Diskussion unter dem Motto: „Mein Wille geschehe“.

Kreis Viersen. "Mein Wille geschehe" - unter diesem Motto haben Verantwortliche von katholischen Einrichtungen der Altenhilfe in der Region Kempen-Viersen einen Tag lang diskutiert. Dabei ging es um die "Perspektiven, Chancen und Probleme der Patientenverfügung" in Altenheimen und Pflegestationen. Zu der Fachtagung hatte der Caritasverband für die Region eingeladen.

Der Hintergrund: Immer mehr Menschen erstellen eine Patientenverfügung, weil sie als Pflegefall nicht wehrlos einer Behandlung ausgeliefert sein wollen. "Mehrfach sind wir damit in den letzten Monaten von Bewohnerinnen und Bewohnern unserer beiden Altenheime konfrontiert worden", berichtete Felix Pieroth, Vorsitzender des regionalen Caritasverbandes.

Zu fragen sei daher, welche ethischen, seelsorgerischen und medizinisch-pflegerischen Aspekte katholische Träger von Altenhilfeeinrichtungen beachten müssen und welche juristischen Vorgaben eine Rolle spielen. Die Autonomie des Patienten sei das oberste menschliche Gut, sagte Alfred Etheber, Referent für Grundsatzfragen, Theologie und Ethik beim Caritasverband für das Bistum Aachen.

Die Patientenverfügung hält er für eine Konstruktion, mit der Menschen heute versuchen, ihre Selbstbestimmung in der Zukunft zu sichern. "Es kann zu Zerreißproben bei den Pflegenden führen, wenn sie nach dem Willen eines todkranken Patienten und gegen das eigene Gewissen handeln sollen", sagte er.

Diesen Konflikt griff der Viersener Allgemeinmediziner Michael Fritz auf. "Ich kann doch meine Mutter nicht verhungern lassen", habe er schon öfter von Angehörigen gehört. Manche medizinische Maßnahme diene eher der Beruhigung von Familienmitgliedern, Pflegenden und Ärzten als dem Patienten selbst.

Man müsse im Einzelfall entscheiden, was sinnvoll sei und was eine unnötige Quälerei. "Als Arzt muss ich dem Patienten wohltun, darf ihm nicht schaden und muss seine Autonomie achten", sagte Fritz. Es könne auch sehr christlich sein, das Sterben zuzulassen.

Aus der Praxis stationärer Einrichtungen berichteten die Hospizleiterin Ulrike Clahsen und die Krankenhausseelsorgerin Adelheid Jacobs-Sturm. Beide setzen in der Palliativpflege auf das Zusammenwirken aller Pflege-Beteiligten. Wichtig sei dabei das Wissen vor allem um die Ernährung und die Mundpflege etwa von Komapatienten, sagte Clahsen.

Jacobs-Sturm stellte das Modell der "Ethischen Fallbesprechung" vor: Wenn es zu Konflikten kommt, weil beispielsweise ein Patient pflegerische Maßnahmen ablehnt, können die Mitarbeiter unter Leitung eines Moderators nach Lösungen suchen.

"Machen Sie eine Patientenverfügung - das ist immer besser, als wenn Sie keine haben", riet der Kölner Rechtsprofessor Volker Großkopf den Zuhörern.

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