Kein Bieter für Amerner Haus

Nach der Amoktat sollte das Objekt am Montag versteigert werden.

Schwalmtal/Viersen. "Um 11.18 Uhr schließe ich die Versteigerung", sagte der Rechtspfleger. "Es wurden keine Gebote abgegeben." Nichts also mit "Zum ersten, zum zweiten und zum Dritten." Das Haus am Margeritenweg 18 in Amern hat keinen neuen Eigentümer.

Dafür hatte das Amtsgericht Viersen einen Vormittag, "in dem das Verfahren gegen Hans P. noch ein wenig nachklingt", wie es Gerichtssprecher Joachim Banke formulierte. Polizeipräsenz vor dem Gebäude, Polizisten im Gerichtssaal - das gleiche Bild, das den Prozess gegen den Dreifachmörder von Amern bis zum Urteil am 13. April geprägt hatte.

"Die Sicherheitsvorkehrungen sind noch an die des Prozesses angelehnt", so Banke. Neue Vorfälle habe es nicht gegeben. Im Internet kursieren allerdings immer noch - auch unter aktuellen Daten - andere Darstellungen über den Fall, als das Gericht sie gefunden hatte.

Um genau die Zwangsversteigerung, die gestern stattfinden sollte, drehte sich der Familienstreit, an dessen blutigen Ende Hans P. zwei Rechtsanwälte und einen Gutachter erschoss. Sie sollten den Wert des Objekts ermitteln, das seine Tochter und sein Ex-Schwiegersohn gemeinsam besaßen. Ein Verkehrswert lag dem Gericht am Montag vor: 277 140 Euro.

Für die wenigen Nachbarn, die gekommen waren, um zu erfahren, ob jemand bieten würde, bot sich ein schier undurchdringlicher Wust von Paragraphen aus dem Zwangsversteigerungsgesetz. Und einige Besonderheiten, wie man sie schon aus dem Strafprozess kannte.

So wurde um 11.02 Uhr, wie es das Protokoll der Versteigerung vermerkt, ein Fax des Rechtsanwalts von Miteigentümerin Barbara K. hereingebracht. Er beantragt die Aufhebung des Versteigerungstermins. Die von einer Bank und Versicherung eingetragenen Schulden seien nicht korrekt. Der Rechtspfleger weist den Antrag zurück - das zu prüfen sei nicht Sache eines Vollstreckungsgerichts. Dabei ging es gar nicht darum, mit dem Erlös irgendwelche Schulden zu begleichen.

Barbara K.s Ex-Ehemann Hubert selbst hatte die Versteigerung bereits 2008 beantragt: "Zur Aufhebung der Gemeinschaft" wie es im Amtsdeutsch heißt. Weil niemand geboten hat, ist das Verfahren jetzt "einstweilig eingestellt". Hubert K. kann nun innerhalb von sechs Monaten eine Wiederaufnahme beantragen.

Dann muss auch eventuell ein Richter über einen weiteren Antrag befinden: Der Rechtsanwalt von Barbara K. hat einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger gestellt. Der gestrige Termin hat trotzdem Gültigkeit. Vor einem neuen Verfahren wäre der Antrag aber zu prüfen.

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