Heroinabhängiger nach Raub verurteilt

Der 28-Jährige soll unter anderem einen Taubstummen angegriffen haben.

Dülken/Mönchengladbach. Für drei Jahre und sechs Monate soll ein 28-Jähriger aus Dülken ins Gefängnis. Das Landgericht Mönchengladbach hat ihn wegen besonders schweren Raubes verurteilt; das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Normalerweise gilt in solchen Fällen eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Weil ihm aber ein Gutachter eine Heroinabhängigkeit vierten Grades und damit eine krankhafte seelische Störung bescheinigte, gilt er als vermindert schuldfähig.

Vor Gericht war diese Geschichte zu erfahren: Am 19. Januar überlegte der Mann zunächst in seiner Wohnung, ob er bereits vorhandenes Diebesgut verkaufen könnte, um so an Geld für Drogen zu kommen. Es fand sich aber kein Käufer. Mit einem Küchenmesser bewaffnet ging er daraufhin die Treppe hinunter.

Noch im Treppenhaus stieß er auf einen taubstummen Mann, den er überfallen wollte — doch sein Opfer verstand ihn nicht. Er stieß den Taubstummen so gegen die Eingangstür einer Änderungsschneiderei im Erdgeschoss des Hauses, dass die Tür zerbrach. In der Schneiderei bedrohte er dann die Angestellte, die ihn vom Sehen kannte, mit dem Messer und forderte Geld.

Doch es war nicht viel da. Die Frau gab ihm 15 Euro an Münzen aus der Kasse, weitere 15 Euro nahm er sich selbst aus einer Schublade.

Mit diesem Geld in der Tasche wollte er sich dann das Material für den nächsten „Schuss“ kaufen. Weil er in Dülken keinen Dealer fand, ging er zum Bahnhof, um von dort aus nach Viersen zu fahren. Dazu kam es nicht mehr, denn er wurde von der Polizei festgenommen.

Eigentlich hatte der Mann vorgehabt, in Dülken ein neues Leben ohne Drogen zu beginnen. Schon in seiner ostdeutschen Heimat hatte er Drogen konsumiert, allerdings noch kein Heroin. Weil ein guter Bekannter im Kreis Viersen Fuß gefasst hatte, kam auch er hierher. Mit dem Ergebnis, dass er ans Heroin geriet.

Der 28-Jährige hat alles gestanden und bleibt zunächst weiter in Untersuchungshaft, bis das Urteil rechtskräftig ist. Das Gericht ordnete zusätzlich zur Haft die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der 28-Jährige hat bereits zehn Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.

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