Prozess gegen Heilpraktiker Ärzte gaben Krebspatientin gute Chancen

Brüggen/Krefeld. · Im Heilpraktiker-Prozess am Landgericht Krefeld sagte ein Niederländer aus. Seine Frau starb nach der Behandlung in Bracht.

 Der Heilpraktiker betrieb ein „Biologisches Krebszentrum“ in Bracht. Dort verabreichte er Krebspatienten den Wirkstoff 3-Bromopyrovat.

Der Heilpraktiker betrieb ein „Biologisches Krebszentrum“ in Bracht. Dort verabreichte er Krebspatienten den Wirkstoff 3-Bromopyrovat.

Foto: Jungmann, Günter (gju)

Bei den ersten beiden Infusionen habe es keine Probleme gegeben, beim dritten Mal sei seiner Frau jedoch unmittelbar nach der Infusion schlecht geworden. „Sie musste sich übergeben.“ Es sei ihr den ganzen restlichen Tag nicht gut gegangen, auch in der Nacht habe sie unruhig geschlafen, erinnerte sich ihr Mann am Dienstag im Zeugenstand.

Vor dem Krefelder Landgericht ist am Dienstag der Prozess gegen den 61-jährigen Heilpraktiker Klaus R. fortgesetzt worden. Ihm werden fahrlässige Tötung in drei Fällen, fahrlässige Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Klaus R. kommt aus Moers, hatte seine Praxis aber in Brüggen-Bracht. Im Juli 2016 waren drei Menschen nach der Behandlung mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyrovat, den der Heilpraktiker in seinem Biologischen Krebszentrum in Bracht intravenös verabreicht hatte, gestorben.

Der Ehemann wurde mehrere Stunden ohne Pause vernommen

Laut Staatsanwalt soll der 61-Jährige beim Abwiegen des Wirkstoffs, einem Glukose-Hemmer, der die Energieproduktion von Krebszellen bremsen soll, einen Fehler gemacht haben. Auf diese Weise kam es laut Anklageschrift zu einer Überdosis des Wirkstoffs in der Infusionslösung. Die von dem Heilpraktiker benutzte Waage sei laut Anklage nicht für das Abwiegen von Kleinstmengen geeignet gewesen.

Am Dienstag sagte der 46-jährige Ehemann einer Krebspatientin aus. Die 43-jährige Niederländerin war im Juli 2016 in einem Mönchengladbacher Krankenhaus gestorben und hinterlässt zwei Kinder im Alter von mittlerweile 16 und 18 Jahren. Die Vernehmung des 46-Jährigen dauerte mehrere Stunden ohne Pause.

Der Zeuge, dem eine Dolmetscherin zur Seite stand, erzählte, dass bei seiner Frau Mitte Juni 2016 Brustkrebs in einem frühen Stadium diagnostiziert wurde. Die Ärzte hätten ihr Chemotherapie und Bestrahlung sowie anschließend eine Operation vorgeschlagen und seiner Frau im Fall einer solchen Behandlung gute Heilungschancen attestiert. Seine Frau habe jedoch eine Chemotherapie abgelehnt, da sie „kein Gift in ihrem Körper“ haben wollte. Ihr Mann habe dies nachvollziehen können, sagte er.

Das Paar suchte im Internet nach „natürlichen“ Alternativen und stieß auf die Internetseite des Heilpraktikers aus Bracht. Seine Ehefrau und er hätten dort gesehen, dass es sich bei dem Wirkstoff 3-Bromopyrovat um etwas „Biologisches“ handele und das habe ihnen beiden zugesagt, berichtete der Zeuge. Daraufhin hätten sie telefonisch Kontakt aufgenommen, und es sei zu einem persönlichen Gespräch im Krebszentrum in Brüggen-Bracht gekommen.

In einer Nettetaler Klinik wurde eine Hirnblutung vermutet

Die Behandlung selbst habe mit der Gabe von Vitaminen und Calcium begonnen, und schließlich sei der Glukoseblocker 3-BP intravenös verabreicht worden, erzählt der Ehemann der Gestorbenen.

Am Vormittag danach suchte das Ehepaar erneut den Heilpraktiker auf. Dieser meinte, dass die Niederländerin diesmal nicht den Wirkstoff erhalte, da „damit etwas nicht stimme, weil es anderen Patienten ebenfalls schlecht ginge“.

Zu diesem Zeitpunkt sei seine Frau schon sehr geschwächt gewesen, sagte der Niederländer vor Gericht. Er habe seine Frau beim Gehen stützen müssen. Später, als er mit ihr auf einem Campingplatz allein war, habe sie eine Art epileptischen Anfall erlitten. Daraufhin brachte ihr Mann sie in ein Krankenhaus in Nettetal. Dort vermutete man eine Hirnblutung und verlegte die Niederländerin in ein Hospital in Mönchengladbach. Zwei Tage später starb die 43-Jährige.

Am Nachmittag wurden weitere Zeugen gehört. Die Verhandlung vor dem Krefelder Amtsgericht dauerte bis in die Abendstunden.

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