Haft für Stadtmitarbeiterin

688.000 Euro hatte die 52-Jährige zwischen 2003 und 2008 unterschlagen. Das Geld ist weg, sagt sie.

Viersen. Das sieht nicht sehr gut aus für die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Viersen. Die geständige Ex-Mitarbeiterin ist zwar wegen Untreue von 688.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Aber das Geld, das sie der Gesellschaft abgeknöpft hat, sei weg, behauptet sie.

Laut Gericht hat die damalige Buchhalterin zwischen 2003 und 2008 insgesamt 29Mal hohe Beträge auf ein eigenes Konto überwiesen. Aufgeflogen war der rege Transfer im Frühjahr 2008. Ein Angestellter einer Bank hatte die Zahlung einer hohen Summe von einem städtischen Konto auf das Privatkonto der 52-Jährigen entdeckt und hatte nachgefragt.

Gleichzeitig soll einem Wirtschaftsprüfer bei einer Kontrolle aufgefallen sein, dass Belege fehlen. Die Erkratherin wurde schließlich fristlos entlassen, Wirtschaftsprüfungsinstitute wurden beauftragt, das Abrechnungssystem der Entwicklungsgesellschaft zu analysieren.

Die Kontrollmechanismen seien daraufhin verschärft worden, sagt der Technische Beigeordnete Gerd Zenses, einer der Geschäftsführer der Gesellschaft.

Seit ihrer Verurteilung ist die Ex-Mitarbeiterin erst einmal auf freiem Fuß. Das Gericht setzte die U-Haft, in der sie seit sieben Monaten war, außer Kraft. Damit habe sie die Chance, die Strafe von Beginn an im offenen Vollzug zu verbüßen, sagt Gerichtssprecher Joachim Banke.

Will heißen: Morgens darf sie das Gefängnis verlassen, abends muss sie zu einer bestimmten Uhrzeit zur Übernachtung in die Zelle. "Das muss aber noch die Vollstreckungsbehörde entscheiden", informiert Banke.

Derweil überlegt die Stadt, wie sie wieder an ihr Geld kommt. Dass die Chancen gering sind, weiß Zenses: "Sie hat gesagt, dass sie alles verprasst hat." Unklar sei, wie. In auffällige Konsumgüter wie etwa ein Auto scheint sie jedenfalls nicht investiert zu haben.

Vor Gericht soll sie ausgesagt haben, mit dem Geld ihr Haus verschönert und es unter anderem in Essen und Kleidung gesteckt zu haben.

"Wir müssen trotzdem sehen, was zu retten ist, und alles versuchen, um so viel wie möglich zurückzubekommen", betont Zenses. Das Rechtsamt würde sich deshalb jetzt mit der zivilrechtlichen Frage befassen.

Dass es überhaupt soweit kommen konnte, erklärt Zenses mit der "höchst kriminellen" Veranlagung der Frau, die allseits "als anerkannte und tüchtige Kraft" gegolten habe. Mit allen nur erdenklichen Tricks habe sie sämtliche Kontrollmechanismen überlistet - zum Beispiel mit Hilfe von Fehlbuchungen, Doppelbuchungen, nachgestellten Rechnungen.

Darüber hinaus seien die fehlenden Beträge deshalb nicht aufgefallen, weil die Entwicklungsgesellschaft als Treuhandvereinigung keine Gewinne macht, sagt Zenses. Das fehlende Geld konnte sich also nicht in der Minderung des Gewinns auswirken, was womöglich schneller hätte entdeckt werden können.

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